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Rentnerprivileg

von Tim03.11.2008 | 19:53
1498 Ansichten
9 Antworten
Das Thema ist schon mal erörtert worden, doch ich habe es nicht verstanden: Ich bin 66 Jahre alt, meine Frau 58 Jahre. Sie erhält bei einer Scheidung den Versorgungsausgleich. Man hat mir gesagt, dass sich dieser erst auswirkt, wenn sie Altersrente bezieht ("Rentnerprivileg"). Nun ist sie krank geworden und erhält voraussichtlich EU-Rente. Wird meine Rente dann schon jetzt (also mit Erhalt der EU-Rente, nicht erst in sieben Jahren mit Erhalt der Altersrente) gemindert?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.11.2008 | 07:20

Zur Erklärung des Rentnerprivilegs ist folgendes zu sagen:

Ist bei einem Rentenbezieher ein Malus zu berücksichtigen, das heißt, ist die Rente um den Versorgungsausgleich zu kürzen, geschieht dies erst, wenn der Ausgleichsberechtigte eine Rente bezieht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Altersrente oder um eine Erwerbsminderungsrente handelt.

8 Antworten

Schadeam 03.11.2008 | 21:02
genauso wird es kommen, sobald die Frau die EM Rente bekommt.
Wolfgangam 03.11.2008 | 21:00
Hallo Tim, > Wird meine Rente dann schon jetzt (also mit Erhalt der EU-Rente, nicht erst in sieben Jahren mit Erhalt der Altersrente) gemindert? Ja, die Minderung durch den Versorgungsausgleich wird bei jeder Rente des/der Ausgleichsberechtigten wirksam. Bedenken Sie aber, dass dann, wenn die Ex ihre Rente erhält, Sie ggf. über die Höhe der nachehelichen Unterhaltszahlungen mal nachdenken könnten. Gruß w.
Schiko.am 03.11.2008 | 21:25
Meine gelesen zu haben, im gegensatz zu früher werden die ausgleichs entgeltpunkte nach dem scheidungsurteil bereits übertragen. In ihrem fall, die gesamt- punkte ihres früheren ehe- mannes ermässigen sich. Sie erhalten jetzt schon-nicht vermischt- auf sonderkonto die ausgleichspunkte gutgeschriieben. MfG.
Timam 04.11.2008 | 09:43
Danke!
Rosannaam 04.11.2008 | 11:28
Also lieber Schiko, diese Antwort paßt ja wirklich so gar nicht. Was bitte heißt denn das auf Deutsch "Sie erhalten jetzt schon-nicht vermischt- auf sonderkonto die ausgleichspunkte gutgeschriieben." ???? Eigentlich ist der gesamte Beitrag für einen Laien überhaupt nicht hilfreich. Also ich würde NIX verstehen... Nichts für ungut, aber das mußte mal gesagt werden.
Schiko.am 04.11.2008 | 11:44
Hätte eigentlich von ihnen keinen beitrag mehr erwartet. Habe mal gelesen: Normales beitragskonto mit meinetwegen 23.4119 EP. Extra beitragskonto versorgungsausgleich 2,2300 entgeltpunkte, statt ins- gesamt 25.6419 EP. MfG.
@Schiko.am 04.11.2008 | 13:15
Ich muß Rosanna beipflichten: Es gibt KEIN Extra-Beitragskonto! die Rente setzt sich zusammen aus allen anzurechnenden Entgeltpunkten. Diese wiederum setzen sich zusammen aus: - Entgeltpunkte aus Beitragszeiten - Entgeltpunkte aus beitragsgeminderten Zeiten - Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten - Entgeltpunkte aus Zuschlägen aus einer geringfügigen Beschäftigung oder aus einem Versorgungsausgleich Fließt alles zusammen und bildet die insgesamt der Berechnung zugrundeliegenden Entgeltpunkte! Abgesehen davon haben Sie, lieber Herr Schiko. vom Wortlaut her Tim´s Frau geantwortet und nicht ihm...
Rosannaam 04.11.2008 | 13:22
Genau so isses. Deshalb auch mein Beitrag. Manchmal verwirrt so ein Beitrag mehr als er hilft.
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