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Rentnerprivileg bei Abänderung des Versorgungsausgleichs

von Klaus06.06.2010 | 11:55
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Hallo und guten Tag. Seit 2003 hatte ich das Rentnerprivileg beim VS. Nunmehr hat meine ehemalige Gattin einen Rentenantrag gestellt und der Versorgungsausgleich soll mich mit geballter Härte treffen.Daher habe ich am Familiengericht einen Antrag auf Abänderung nach §1587 BGB und § 5/10 VaHrG gestellt. Das Problem und meine Frage: Der Rentenantrag der Dame wurde jetzt abgelehnt und ich wüsste gerne, ob mein Rentnerprivileg auch bei einer Weiterführung am Familiengericht und bei einer Abänderung bzw. Aufhebung des VA weiterhin Bestand hat. Durch die Ablehnung der Rente für die Dame behalte ich das Rentnerprivileg vorerst, aber ich hätte den VA trotzdem gerne für die Zukunft am Gericht geklärt. Also nochmals: Hat eine Abänderung am Gericht Einfluss auf ein bestehendes Rentnerprivileg ? Ich bedanke mich für eine Antwort im voraus. Klaus

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1
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1 Antworten

-_-am 06.06.2010 | 19:54
Das Rentnerprivileg (gibt es nach neuem Recht nicht mehr) entfällt erst, wenn eine Leistung aus dem Versorgungsausgleich an den oder die Ausgleichsberechtigte auch tatsächlich erbracht wird. Die Abänderungsentscheidung hat auf das nach altem Recht bestehende Rentnerprivileg nach meiner Kenntnis keinen Einfluss. Es wäre auch kaum zu begründen, dass die übertragenen Anwartschaften vermindert würden, jedoch dadurch die Verringerung der tatsächlichen Leistung eintreten würde.
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