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Zur Experten-Antwort springenHallo Hansj4000,
je nach Rentenart müssen verschiedene Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein (siehe auch Broschüre Die richtige Altersrente für Sie“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html). So müssen für eine Anspruch auf eine Regelaltersrente beispielsweise nur 5 Jahre mit Beitragszeiten nachgewiesen werden. Zu diesen Beitragszeiten gehören aber nicht nur Pflichtbeitragszeiten aus einer abhängigen Beschäftigung, sondern u. a. auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung.
Wie sie freiwillige Beiträge entrichten können, und wann sich die Zahlung freiwilliger Beiträge besonders lohnt, können Sie der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ entnehmen, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html herunterladen können.
Zur Frage ob und wie sich eine Beitragszahlung für Sie lohnen kann, können Sie sich gern auch individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Hinweis:
Zu berücksichtigen wäre in diesem Zusammenhang aber noch, dass Sie durch den Erhalt einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht automatisch auch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Über die genauen Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie sich daher nochmals gesondert, direkt bei Ihrer/einer gesetzlichen Krankenkasse informieren.
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