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Experten-Antwort

Rentnerstatus durch Einmalzahlung möglich?

von hansj400023.03.2021 | 12:36
291 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe folgendes Problem: ich bin männlich und 40 Jahre alt. Habe bis dato fast nichts in die Rentenkasse eingezahlt, d. h. nur Zivildienst abgeleistet, 4 Jahre studiert, ein paar Praktika gemacht, 1 Jahr Vollzeit gearbeitet und ein hablbes Jahr ALG1 erhalten. Danach Privatier durch eine Erbschaft. Ich bin freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mir ist klar, dass ich mit diesem "Lebenslauf" keinen Anspruch auf Rente bzw. den Rentnerstatus haben werde. Dies in der Zukunft durch eine berufliche Tätigkeit zu erreichen ist für mich praktisch nicht möglich. Daher meine Frage: gibt es irgendwie die Möglichkeit z. B. durch eine Einmalzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung früher oder später den Rentnerstatus zu erhalten und so u. a. auch quasi über die Rentenversicherung Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden? Bereits im voraus besten Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2021 | 12:57

Hallo Hansj4000,

je nach Rentenart müssen verschiedene Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein (siehe auch Broschüre Die richtige Altersrente für Sie“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html). So müssen für eine Anspruch auf eine Regelaltersrente beispielsweise nur 5 Jahre mit Beitragszeiten nachgewiesen werden. Zu diesen Beitragszeiten gehören aber nicht nur Pflichtbeitragszeiten aus einer abhängigen Beschäftigung, sondern u. a. auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung.

Wie sie freiwillige Beiträge entrichten können, und wann sich die Zahlung freiwilliger Beiträge besonders lohnt, können Sie der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ entnehmen, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html herunterladen können.

Zur Frage ob und wie sich eine Beitragszahlung für Sie lohnen kann, können Sie sich gern auch individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Hinweis:

Zu berücksichtigen wäre in diesem Zusammenhang aber noch, dass Sie durch den Erhalt einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht automatisch auch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Über die genauen Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie sich daher nochmals gesondert, direkt bei Ihrer/einer gesetzlichen Krankenkasse informieren.

3 Antworten

Schade Nachtragam 23.03.2021 | 12:44
Und die Geschichte mit der KV klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.....grins
Schadeam 23.03.2021 | 12:42
Bis Sie 67 Jahre alt sind haben Sie noch 27 Jahre Zeit die für einen Rentenanspruch erforderlichen 60 Beitragsmonate zu erreichen. Beispielsweise durch freiwillige Beiträge; denke ich an den monatlichen Höchstbeitrag von über 1300 € können Sie noch zig Tausende Euros in die DRV reinbuttern. Alles andere wäre individuell zu klären, am Telefon mit der DRV Beratung oder persönlich sobald dies coronatechnisch wieder einfacher ist.
W°lfgangam 23.03.2021 | 20:52
Hallo hansj4000, die Möglichkeit sich Rentenansprüche zu erkaufen ist unabhängig von der Möglichkeit zu sehen, im Rentenalter Mitglied der KVdR (Krankenversicherung der Rentner/Pflichtmitgliedschaft) zu werden ...die gesetzliche KK prüft das unabhängig vom Rentenanspruch. Vereinfacht: Sie müssen in der letzten Hälfte Ihres möglichen Krankenversicherungslebens (beginnt mit der ersten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit der späteren Rentenantragstellung, also meist so 40-50 Jahre ...die letzte Hälfte demnach 20-25 Jahre) zu 90 % Mitglied einer gesetzlichen KK gewesen sein, dann erfüllen Sie ab Rentenbeginn die Voraussetzungen für die KVdR. Sollten Sie 'nur' freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KK bis zum Rentenbeginn sein, reicht das schon, und nebenbei können Sie auch mit Kindern etwaige Lücken in der 2. Hälfte auffüllen. ALLERDINGS, abhängig von der gesamten Einkommenssituation im Alter kann es aber auch sein, dass Sie trotz 'erkauftem' Rentenanspruch weiterhin freiwilliges Mitglied Ihrer KK bleiben mit dementsprechend höheren Beiträgen (und erhalten dann einen kleinen Zuschuss von der Rentenversicherung für die freiwilligen Beiträge) ...perspektivisch wird Sie Ihre KK darüber informieren. Gruß w.
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