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Experten-Antwort

Rents mit 63

von Norberto01.02.2016 | 09:33
1717 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, folgende Frage: Bin von Geburtsjahr 1955, werde im Juli diese Jahres 61 Jahre alt, und habe 45 Beitragsjahre erfüllt. Werde leider dieses Jahr arbeitslos. Wann tritt meine Rente in Kraft und habe ich mit Abzügen zu rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von LS trifft die wesentlichen Punkte "Wartezeit" und "Lebensalter" gut.

Sollte etwas unklar sein, lassen Sie sich die Rentenauskunft bitte in einer Beratungsstelle erklären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

LSam 01.02.2016 | 10:16
zu Hinterfragen ist, welche Art Rente Sie in Anspruch nehmen wollen?. . a) die für besonders langjährige Versicherte ist nicht vor dem 63. Lbj +6 Monate erhältlich, auch nicht mit Abschlägen. . b) für langjährig Versicherte ist die Rente ab Vollendung des 63. Lbj möglich, in Ihrem Fall dann aber mit Minderungen 9,9%. . Anmerkung: Wenn beabsichtigt ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen ist zu beachten, dass die 45 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit bis Rentenbeginn erfüllt sein müssen.
serendipityam 01.02.2016 | 10:11
Hallo Norberto, bei Vorliegen der 45 Pflichtbeitragsjahre können Sie (mit Jahrgang 1955) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lj. + 6 Mon. abschlagsfrei in Anspruch nehmen. An Abzügen fallen dann (vorauss.) nur noch Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge an. MfG, serendiptiy
zoranam 01.02.2016 | 12:13
Hallo Norberto. Sie können sich 1 Woche bevor sie arbeitslos werden krankschreiben lassen. Ihnen stehen 18 Monate Krankengeld zu. Dies zählt dann auch noch zu den 45 Beitragsjahren . Danach können sie sich noch bis zum Rentenbeginn arbeitslos melden. Sicher werden manche nun den Vorschlag scharf kritisieren. Aber sie haben 45 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt, da können sie diese ohne schlechtes Gewissen für sich nutzen. Andere tun dies, ohne jemals was eingezahlt zu haben.
Gerdam 01.02.2016 | 14:56
Hallo zoran, und wer soll das KG zahlen wenn kein Arbeitgeber bzw. Arbeitsverhältnis mehr besteht ?
zoranam 01.02.2016 | 15:54
Noberto ist noch nicht arbeitslos. Wenn er sich 1Woche vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank schreiben lässt, dann bekommt er 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Unabhängig von einem Arbeitsverhältnis.
Gerdam 01.02.2016 | 16:19
Ok. kann ich mir nur schwer vorstellen das Ärzte und KK hier mitspielen.
zoranam 01.02.2016 | 16:21
Was sie sich vorstellen können ist irrelevant.
W*lfgangam 01.02.2016 | 18:14
Hallo zoran, warum? Ich nicht - es zeigt nur die rechtlichen Möglichkeiten auf, unter welchen Bedingungen welcher Sozialleistungsbezug möglich ist. Norberto 'schreibt sich ja nicht selbst krank' ;-) Das hat sein Hausarzt zu verantworten bzw. wird irgendwann der MDK auf den Plan treten ...was letztendlich auch in eine EM-Rente münden kann - dann ist es auch Essig mit der späteren abschlagsfreien Altersrente. Insofern ist auch dieses 'Risiko' zu beachten! Gruß w.
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