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Experten-Antwort

Reservedienstleistung als Frührentner

von Fw.d.R20.10.2021 | 11:56
824 Ansichten
6 Antworten
Hallo ihr lieben Fachleute, durch Krankheit wurde ich uneingeschränkt zum Frührentner. Heute bin ich voll genesen. Jetzt gibt sich mir die Möglichkeit ab Frühjahr 2022 als Reservist in einer Reservedienstleistung bei der Bundeswehr wieder aktiv zu werden. Ich plane auf diesem Weg den Wiedereinstig in das Berufsleben. Meine Fragen in diesem Zusammenhang: 1: Derzeit beziehe ich volle Erwerbsminderungsrente. Wie und in welcher Höhe werden dann für die Dauer der Reservedienstleistung (geplant sind vollumfänglich 10 Monate) meine Rentenbezüge angerechnet? 2: Im Unterhaltgesetz der Bundeswehr steht geschrieben, dass man die Auslagen der gesetzlichen Versicherungen übernimmt. Muss ich dazu selbst aktiv werden? Ich bin verheiratet, 2 Kinder, wird meine Familie weiterhin über mich versichert sein? 3: Erhöhen sich durch Reservedienst meine Rentenansprüche? 4: Welche rententechnische Änderungen würden auf ich grundsätzlich zukommen? Ich weiß, viele Fragen auf einmal, daher bedanke ich mich bereits jetzt für ihre Mühen Grüße Eberhard

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2021 | 13:34

Hallo Fw.d.R,

bitte setzen sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und klären, ob und wie sich ein solcher Arbeitsversuch auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken wird. Im Rahmen dieses Beratungsgespräches können dann auch Ihre weiteren Fragen individuell geklärt werden.

5 Antworten

Ankeam 20.10.2021 | 12:25
santander schrieb

Vorrangig wäre zu prüfen ob der Status „EM-Renter“ überhaupt auf sie noch zutrifft.

Genauso ist es. Er schrieb ja auch…… Er ist vollständig wieder genesen.
santanderam 20.10.2021 | 12:03
Vorrangig wäre zu prüfen ob der Status „EM-Renter“ überhaupt auf sie noch zutrifft.
Fw.d.Ram 20.10.2021 | 12:44
Ich hätte schreiben müssen: Fühle ich mich voll genese. Daher möchte ich wieder ins Berufsleben. Wenn ich einfach ins kalte Wasser springen könnte, würde ich das tun, aber ohne zu wissen, ob ich dem Wiedereinstig ins Berufsleben gewachsen bin, funktioniert das nicht. Im Zuge der RDL wird garantiert eine Statusüberprüfung „EM-Renter“ durchgeführt. Mit anderen Worten: Ihrer beider Kommentare sind keine Antworten auf meine Fragen. Danke
santanderam 20.10.2021 | 13:35
Entweder sind sie EM-Renter ODER sie sind tauglich für den Dienst bei der Bundeswehr. Beides geht nicht.
Siehe hieram 20.10.2021 | 14:34
santander schrieb

Entweder sind sie EM-Renter ODER sie sind tauglich für den Dienst bei der Bundeswehr. Beides geht nicht.

'Reservedienstleistung' heißt aber nicht notwendigerweise mit 30 kg Sturmgepäck durchs Gelände robben. Insofern ist die Bundeswehr ein Arbeitgeber 'wie jeder andere' auch. Und jeder der EM-Rente erhält hat durchaus auch das Recht, entsprechend seiner gesundheitlichen Fähigkeiten auch neben einer EM-Rente zu arbeiten. Ob dies dann zu einer Minderung/Wegfall der EM-Rente führt oder der Fragesteller doch bereits an einer evtl. doch notwendigen 'Tauglichkeitsprüfung' schon vor Antritt der RDL scheitert, wird sich zeigen. Insofern sollte @FW.d.R sich, wie vom Experten empfohlen, an seine zuständige DRV wenden, um dort seine Fragen zu 'Arbeitsversuch' und 'Hinzuverdienst' (und weitere) zu klären. Viel Erfolg und alles Gute!
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