Hallo Conny,
bei Ihrer Frage handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Thema, zu welchem wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben können.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Urlaubsanspruch aus 2021 verfällt laut Gestz zum 31.3.23, sprich, aufgrund der AU wurde er bereits auf i sgesamt 15 Mo alte übertragen.
Laut EuGH-Urteil wird so bei längerer Erkrankung verfahren und wenn Conny weiterhin AU bleibt, bzw so auch das EM-Rentenverfahren anstrebt, kann sie weiterhin automatisch damit einen Urlaubsanspruch damit kalenderjährlich aufrechterhalten, jedoch nur mit dem Übertragungseffekt zum übernächsten Jahr (also längstens 15 Monate übertragbar immer bis zum 31.3.)
Ich würde, wenn eine EMRente angestrebt wird weiter AU bleiben und abwarten u d somit den Anspruch auf Urlaub für 2022 und 2023 damit zunächst auslösen.
@Donnerstag, was meinst du mit Anspruch auf Urlaub 2022 und 2023 auslösen? Den wollte ich eventuell kurz vor dem Gang zum Amt nehmen, in der sogenannten Nahtlosigkeitsregel?
@Donnerstag, was meinst du mit Anspruch auf Urlaub 2022 und 2023 auslösen? Den wollte ich eventuell kurz vor dem Gang zum Amt nehmen, in der sogenannten Nahtlosigkeitsregel?Hallo Conny Den Urlaub aus 2021 werden Sie verfallen lassen müssen, wenn Ihr bestreben eine EMR sein sollte. Es gibt aber anscheinend eine neue Rechtsprechung, dass Ansprüche aus dem Jahr, wo man aufgrund seiner Arbeitskraft den Urlaub noch ausgelöst hat, dieser nicht verjährt. Mir scheint aber, dass dies nur erfolgen kann, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Verjährung hinweist. Bitte dazu selber genaueres lesen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-verfaellt-der-ur… Wie auch Tommi aktuell versuchte zu erklären erscheint auch mir, eine nahtlose AU beizubehalten die glaubwürdigste Art auf die eingetretene Leistungsminderung hinzuweisen, sofern diese vorliegt und mit einer nahtlosen Arbeitsunfähigkeit dokumentarisch einhergeht. Mit der punktgenauen Gesundschreibung, lediglich um den Urlaubsanspruch aus 2021 mitzunehmen, signalisieren Sie, dass sie (zeitweise) arbeits-/leistungsfähig sind. Ihr Arbeitgeber könnte zunächst eine Arbeitsaufnahme von Ihnen erwarten, um auch eine Bewilligung des Urlaubs, nach vorheriger Antragstellung auf Urlaub durch Sie, zu erteilen. Wenn Sie anhaltend im Krankenstand bleiben, lösen Sie trotzdem einen nachfolgenden Urlaubsanspruch für die kommende/n Zeit/Jahre aus, solange wie Ihr Arbeitsverhältnis (auch ein ruhendes) bestehen bleibt. Für 2022 ist dies bereits erfolgt, sprich diesen gesetzlichen Urlaubsanspruch (auch ggf. Anspruch auf Mehrurlaubsanspruch aufgrund Schwerbehinderung) haben Sie, trotz anhaltender AU seit Oktober 2021, ausgelöst. Dieser wiederum unterliegt jedoch erneut in 3/2024 auch der Verjährung. Wäre also bis dahin noch keine Entscheidung zum Vorliegen und Zahlung einer EMR gefallen, würde für jedes weitere Jahr (oder auch nur anteilige Monate) ein Urlaubsanspruch ausgelöst werden. Aktuell lösen Sie aufgrund anhaltender AU bereits Ansprüche aus 2023 aus ... dieser unterliegt dann der Verjährung in 3/2025 und so fort ... So lange das Arbeitsverhältnis nicht offiziell aufgelöst wird oder aufgrund einer unbefristeten EMR zur Auflösung kommt, würde ein ruhendes Arbeitsverhältnis, und das ist aufgrund einer längeren AU-Zeit oder auch bei einer befristeten EMR so, bestehen und damit auch Urlaubsansprüche (längstens für zwei Jahre, also nicht unendlich) laut Gesetz auflaufen. Diese Ansprüche werden nach Auflösung des Arbeitsvertrags als Urlaubsabgeltungsansprüche finanzielle Anwendung finden. Das Rentenverfahren, zur Feststellung EM, kann einige Jahre anhalten, mit ungewissem Ausgang. Von daher wurde diese gesetzliche Regelung des Urlaubsübertrags geschaffen, die aber nicht nur langfristige Vorteile für den Arbeitnehmer bedeutet und deshalb eine Verjährungfrist Anwendung findet. Sie würden nicht glaubwürdig erscheinen, punktgenau im März eines jeden Jahres dann Ihre Urlaubsansprüche beim Arbeitgeber einzufordern und sich während dieser Zeit als arbeitsfähig outen. Frage: Gibt es für Sie, als bereits 62 jährige, Möglichkeiten eine vorzeitige Rente (aufgrund z.B. Schwerbehinderung) in Betracht zu ziehen, falls es mit dem Anerkenntnis EM nicht klappen sollte? Alles Gute
Den Krankenstand sollten Sie nicht verlassen.
Das könnte für eine eventuell angestrebte EM-Rente vielleicht nicht so gut aussehen, wenn Sie zwischendurch wieder gesund sind.
Der Urlaub verfällt ja auch nicht, selbst wenn Sie ein ruhendes AV Aufgrund von AlG1 oder EM Rente haben.
Wenn man wirklich so krank ist und eine EM Rente beanspruchen möchte, der kommt in der Regel nicht auf solche Dinge wie Urlaub nehmen damit er nicht verfällt ect. Der hat gnaz andere Probleme.
Dies ist jedenfalls meine Meinung dazu, muss aber jeder selber wissen was er tut.
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