@Donnerstag, was meinst du mit Anspruch auf Urlaub 2022 und 2023 auslösen? Den wollte ich eventuell kurz vor dem Gang zum Amt nehmen, in der sogenannten Nahtlosigkeitsregel?
Hallo Conny
Den Urlaub aus 2021 werden Sie verfallen lassen müssen, wenn Ihr bestreben eine EMR sein sollte.
Es gibt aber anscheinend eine neue Rechtsprechung, dass Ansprüche aus dem Jahr, wo man aufgrund seiner Arbeitskraft den Urlaub noch ausgelöst hat, dieser nicht verjährt.
Mir scheint aber, dass dies nur erfolgen kann, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Verjährung hinweist.
Bitte dazu selber genaueres lesen:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-verfaellt-der-ur…
Wie auch Tommi aktuell versuchte zu erklären erscheint auch mir, eine nahtlose AU beizubehalten die glaubwürdigste Art auf die eingetretene Leistungsminderung hinzuweisen, sofern diese vorliegt und mit einer nahtlosen Arbeitsunfähigkeit dokumentarisch einhergeht.
Mit der punktgenauen Gesundschreibung, lediglich um den Urlaubsanspruch aus 2021 mitzunehmen, signalisieren Sie, dass sie (zeitweise) arbeits-/leistungsfähig sind.
Ihr Arbeitgeber könnte zunächst eine Arbeitsaufnahme von Ihnen erwarten, um auch eine Bewilligung des Urlaubs, nach vorheriger Antragstellung auf Urlaub durch Sie, zu erteilen.
Wenn Sie anhaltend im Krankenstand bleiben, lösen Sie trotzdem einen nachfolgenden Urlaubsanspruch für die kommende/n Zeit/Jahre aus, solange wie Ihr Arbeitsverhältnis (auch ein ruhendes) bestehen bleibt.
Für 2022 ist dies bereits erfolgt, sprich diesen gesetzlichen Urlaubsanspruch (auch ggf. Anspruch auf Mehrurlaubsanspruch aufgrund Schwerbehinderung) haben Sie, trotz anhaltender AU seit Oktober 2021, ausgelöst.
Dieser wiederum unterliegt jedoch erneut in 3/2024 auch der Verjährung.
Wäre also bis dahin noch keine Entscheidung zum Vorliegen und Zahlung einer EMR gefallen, würde für jedes weitere Jahr (oder auch nur anteilige Monate) ein Urlaubsanspruch ausgelöst werden.
Aktuell lösen Sie aufgrund anhaltender AU bereits Ansprüche aus 2023 aus ... dieser unterliegt dann der Verjährung in 3/2025 und so fort ...
So lange das Arbeitsverhältnis nicht offiziell aufgelöst wird oder aufgrund einer unbefristeten EMR zur Auflösung kommt, würde ein ruhendes Arbeitsverhältnis, und das ist aufgrund einer längeren AU-Zeit oder auch bei einer befristeten EMR so, bestehen und damit auch Urlaubsansprüche (längstens für zwei Jahre, also nicht unendlich) laut Gesetz auflaufen.
Diese Ansprüche werden nach Auflösung des Arbeitsvertrags als Urlaubsabgeltungsansprüche finanzielle Anwendung finden.
Das Rentenverfahren, zur Feststellung EM, kann einige Jahre anhalten, mit ungewissem Ausgang.
Von daher wurde diese gesetzliche Regelung des Urlaubsübertrags geschaffen, die aber nicht nur langfristige Vorteile für den Arbeitnehmer bedeutet und deshalb eine Verjährungfrist Anwendung findet.
Sie würden nicht glaubwürdig erscheinen, punktgenau im März eines jeden Jahres dann Ihre Urlaubsansprüche beim Arbeitgeber einzufordern und sich während dieser Zeit als arbeitsfähig outen.
Frage:
Gibt es für Sie, als bereits 62 jährige, Möglichkeiten eine vorzeitige Rente (aufgrund z.B. Schwerbehinderung) in Betracht zu ziehen, falls es mit dem Anerkenntnis EM nicht klappen sollte?
Alles Gute