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Experten-Antwort

Resturlaub bei Aussteuerung

von Steffi15.08.2023 | 22:55
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin seit April 2022 durchgehend krank geschrieben und im Oktober 2023 ausgesteuert. Habe noch Urlaubsanspruch aus 2022 und von diesem Jahr. Habe ich nach Aussteuerung und vor Beginn der Arbeitslosigkeit Anspruch auf den Urlaub, da das Arbeitsverhältnis ja noch nicht gekündigt ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Steffi,

 

mit dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder die Personalvertretung/Gewerkschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

DRVam 15.08.2023 | 23:58
Frage betrifft das Arbeitsrecht und nicht die Rentenversicherung. Also sollten Sie dort nachfragen, wo Ihnen mit Arbeitsrecht geholfen wird.
Forenwächteram 16.08.2023 | 05:03
Oh, der Nachäffer von @DRV ist wieder da. Sie sind schon ein spezieller Fall. Muss ja wirklich enorm schwierig sein, sich selber einen Wunschnamen zu suchen, der nicht schon seit langem von einem anderen User genutzt wird.
WachtelDachtelam 16.08.2023 | 05:34
Och nee, nicht du Trottel.... ääääh Troll... sorry Tippfehler ;-) .... schon wieder. Lass dir von deiner Mami eine Fleischwurst um den Hals hängen, dann spielen die Hunde wenigstens mit Dir.
Forenwächteram 16.08.2023 | 05:36
Wieso verwendest du meinen Namen? Zu doof dir selber einen auszusuchen? Ich war schon Forenwächter, da gab es keine Foren, aber Wächter!
kein DRV-Thema leideram 16.08.2023 | 06:04
Das ist tatsächlich Arbeitsrecht. Mein spontaner Gedanke dazu: für Urlaub müssten Sie aber "arbeitsfähig" sein. Wollten Sie die Arbeitsunfähigkeit unterbrechen mit Aussteuerung? Könnte dann bei der Beantragung der Nahtlosigkeit Fragen aufwerfen. Könnte...muss nicht. Und Ihr Arzt müsste eben mitspielen, die AU für Ihren Urlaub unterbrechen und Sie dann erneut krankschreiben. Denn Nahtlosigkeit bekommen Sie ja nur, wenn Sie aufgrund von Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ob Auszahlung Urlaub möglich, müssten Sie mit dem Arbeitgeber klären. Das wird Ihnen hier niemand sagen können. Grundsätzlich besteht der Anspruch schon. Stellt sich die Frage nach der Umsetzung.... Jedoch kein Thema der DRV, daher werden Sie da hier keine Expertenantwort erhalten voraussichtlich.
Forenwächteram 16.08.2023 | 08:19
BliBlaBlubberBlubb
Peter T.am 16.08.2023 | 12:56
Kurze Antwort, nein, den Urlaub können Sie nicht bekommen oder sich auszahlen lassen. Auszahlung ist nur möglich wenn das AV beendet ist/wird. Und nehmen geht auch nicht, weil wenn sie sich gesund schreiben lassen sie wieder arbeitsfähig gelten. Und Urlaub nehmen und dann wieder krank machen, Naja, was der AG davon denkt und das AA oder die DRV (falls Antrag EMR gestellt wird) können Sie sich selbst ausdenken. Aber der, Urlaub geht nicht verloren, selbst bei Ruhen des AV sammeln Sie 20 Tage oder 25 Tage (bei GdB hoher als 50) und einer 5 Tagewoche weiter an, für 15 Monate rückwirkend...
Peter T.am 16.08.2023 | 19:45
Wie kommen Sie darauf? Haben Sie eine Quelle dafür? Wegen dem neuen Urteil? Da geht es darum, wenn der AG nicht über den Verfall ect informiert. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe ist aber langzeitkrank ausgenommen.
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