Hallo Willi,
im Todesmonat besteht noch Anspruch auf die volle Rentenzahlung. Bei am Anfang des Monats ausgezahlten Renten erfolgt daher keine Rückforderung für die Zeit vom Todestag bis zum Monatsende. Bei am Ende des Monats ausgezahlten Renten wird die Rente für den Todesmonat ebenfalls noch voll ausgezahlt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung