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Experten-Antwort

Rhea

von Rossi13.02.2024 | 16:16
215 Ansichten
3 Antworten
Hallo Bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden, bekomme nun Arbeitslosengeld, die Agentur für Arbeit hat für mich einen Rhea Antrag gestellt ist nun genehmigt worden, mache aber nun meine Wiedereingliederung die gut verläuft, daher werde ich wieder anfangen zu arbeiten. Wer muss mir nun Geld während der Reha zahlen, der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit, da ich ja bei Beginn der Reha wieder arbeiten werde. Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2024 | 08:47

Hallo Rossi,

 

eine Prüfung, wer für die Dauer der bewilligten Leistung zur medizinischen Reha eine Geldleistung erbringt, kann erst mit einreichen der entsprechenden Unterlagen erfolgen. Das Formular G0512 ist wenige Tage vor Beginn der Reha wieder an den Rententräger zurück zuschicken.

 

Ansonsten können Sie sich über den Link (Infoblatt G0510)  von gut überlegen allgemein informieren.

2 Antworten

gut überlegenam 13.02.2024 | 22:49
Da hier niemand weiß, wann Ihre Wiedereingliederung endet und auch nicht, wann die Reha dann tatsächlich stattfinden wird und ob dann ggfs. wieder eine Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bezahlt werden muss.... informieren Sie sich bitte hier in dem Informationsblatt G0510 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… unter welchen Umständen Sie Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV hätten. Und ansonsten wären Agentur für Arbeit und Ihr Arbeitgeber die für Ihre Frage richtigen Ansprechpartner
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