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Zur Experten-Antwort springenHallo Petea,
eine Verschiebung der Rehabilitationsmaßnahme müsste mit der Reha-Einrichtung abgestimmt werden (Belegungsplan). Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze sind Rehabilitationseinrichtungen stets um eine frühestmögliche Einberufung bemüht. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass ein früherer Termin nicht möglich war. Diesbezüglich müssten Sie mit der Reha-Einrichtung Rücksprache halten. Eine Verschiebung bedarf dann jedoch stets auch der Zustimmung des Rententrägers. Wenden Sie sich daher bitte umgehend an Ihre Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung.
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