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RHEA ABLE_HNEN

von Mausfraz05.10.2007 | 00:15
1445 Ansichten
10 Antworten
ich musste aufgefordert von der kk einen antrag auf rhea stellen. bereits hier habe ich klargestellt, dass ich derzeit auf dem weg der besserung bin. ebenso miene voroort behandelnde ärtze befürworten einen kuraufenthalt NICHT! erstaunlicherweise bekam ich heute den bewilligungsbescheid der rv ! ich bin allerdings so gut auf dem wege der besserung, dass ich sogar nun umziehe, da mir ab anfang des jahres ein job angeboten wird in einer anderen stadt. derzeit beziehe ich krankengeld und bin ansonsten nach genesung arbeitslos. ein aufenthalt + umzugund das alles in diesem jahr würde mich zurückwerfen und die chance auf einen job evtl. ausräumen. was kann ich tun

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.10.2007 | 08:44

Was das Verhältnis zur Krankenkasse gebe ich Nix Recht, wenn Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind, ist es der Krankenkasse wohl egal, ob Sie die Reha machen oder nicht. Ob die Kasse Ihnen das KG weiterzahlt, wenn Sie die Reha ablehnen, müssen Sie mit der Kasse klären.

Ob eine Reha Sie gesundheitlich zurückwirft oder Ihnen vielleicht doch weiterhilft, ist eine medizinische Frage, die Sie bitte mit Ihren Ärzten besprechen. Dazu kann ich nichts sagen.

Moderatoren-Antwortam 05.10.2007 | 09:41

Das müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse abklären.

8 Antworten

Nixam 05.10.2007 | 06:38
Solange Sie im Krankengeldbezug sind, hat die Krankenkasse das Recht, Sie nach § 51 SGB V aufzufordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn Sie sich wieder wohlfühlen und arbeiten können, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend/arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Dann hat die Krankenkasse auch nichts dagegen, wenn Sie auf die Rehabilitationsleistung verzichten. Wenn Sie wieder genesen sind, dann lassen Sie sich vom Hausarzt arbeitsfähig schreiben und legen Sie diese Bescheinigung der Krankenkasse vor, beantragen Sie bis Anfang des Jahres bei der Agentur für Arbeit für den Rest der Zeit Arbeitslosengeld. Dann können Sie auf die medizinische Rehabilitationsleistung verzichten. Die Krankenkasse stellt aber das Krankengeld ein. Das brauchen Sie dann ja aber nicht mehr, weil Sie vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld - bis Jahresende - erhalten. Ab Jahresanfang 2008 sind Sie dann ja wieder in Arbeit. Die Krankenkasse wird keine Bedenken gegen den Verzicht auf die Reha haben, wenn Sie kein Krankengeld mehr beanspruchen.
Mausfrazam 05.10.2007 | 09:24
Nun ich bin ja nicht wieder arbeitsfähig, aber enorm auf dem wege der besserung. es wurde ja gerade erst mit der med. versorgung richtig begonnen. meine behandelnden ärzte bescheinigen beide, dass man erstmal diesen verlauf abwarten müsse. ein aufenthalt in einer klinik halten beide für nicht fördernd. von daher ist die frage, kann man nach diesen aussagen meiner behandelnden ärzte mich einfach damit unter druck setzen , dass man sagt entweder therapie oder kein geld mehr? zudem bin ich gerade im umzug in eine ander stadt was schon umstellung genug ist
Nixam 05.10.2007 | 09:44
Das müssen Sie persönlich mit Ihrer Krankenkasse abklären. Wir wissen nicht, an was Sie erkrankt sind und wielange die Therapie bei Ihnen andauern wird etc. Es kommt manchmal ganz auf den Einzelfall an. Aber: Im Hinterkopf behalten: Die Krankenkasse hat die Möglichkeit der Krankengeldversagung bei Nichtnachkommen der Mitwirkungspflichten, zu denen Sie auch eine Rehabilitationsleistung - Antritt oder nicht - hinzuzählt. Also: Krankenkasse anrufen und abklären!
Nixam 05.10.2007 | 09:47
Wenn Ihre Ärzte eine medizinische Reha als nicht gesundheitsfördernd in Ihrem Fall halten, dann lassen Sie sich darüber ein ärztliches Attest zur Vorlage bei Ihrer Kasse ausstellen. Dann klappt auch alles.
Antoniusam 05.10.2007 | 13:49
Bevor eine Krankenkasse zur Reha-Antragsstellung auffordert, hat zunächst der medizinische Dienst (MDK) eine solche Maßnahme für sinnvoll erachtet. Der RV-Träger, der Ihre Reha-Maßnahme bewilligt hat, denkt offenbar genauso. Sollten Sie die Reha ablehnen und sind Sie nach Ihrem Umzug doch noch nicht völlig genesen, wird man Ihnen zu recht unterstellen, dass Sie den Genesungsprozess grob fahrlässig behindert haben. (Mögliche Konsequenzen wären Regreßforderungen Ihrer Krankenkasse !) Seien Sie doch bitte ehrlich, Sie stören sich doch nur deshalb an der Reha-Maßnahme, weil Ihre Umzugspläne dadurch gestört werden ! MfG
Mausfrazam 05.10.2007 | 21:16
@ Antonus, es ist immer wieder herrlich wie manche menschen meinen andere beurtilen oder gar verurteilen zu können. nein es stört nicht meine umzugspläne, sonder es stört die genesungspläne meiner behandelden ärzte die es einstimmig für absolut nicht ratsam halten, mich in solch eine rhea zu schicken. da ihnen sämtliches hintergrundwissen nicht haben, sollten sie mit solchen unterstellungen mal ganz stramm hinter den berg halten. ich denke das man behndelnnden ärzten und ich rede nicht nur von einem, eher solch eine medizinische lage beurteilen, als ein arzt der am schreibtisch sitzt. der MDK hat es nciht für erforderlich gehalten das solch eine R_HEA dringend erforderlich ist, im mai wurde nunr festgehalten das man es in betracht ziehen könnte. hier liegt wohl ein großer unterschied und mittlerweile ist oktober und ich war ständig und regelmäßig in behandlung, welche gerade beginnt anzuschalgen und hier wieder rausreissen... nunja sie scheine es ja zu wissen. mit dem umzug hat es nichts zu tun da ich so oder so umziehen werde, schon alleine mit aussicht auf einen neuen job. wie sie sehen möchte ich niemanden auf der tasche lieen, ganz im gegenteil. es ist ärgerlich das immer wieder solche schlaumeierbeleidigen müssen und sich null gedanken darüber machen welche wirkung das evtl. auf den betroffenen haben könnte in diesem sinne, meine ärzte haben es bescheinigt und sich selber mit der krankenkasse in verbindung gesetzt. mal sehen was wird
Juliaam 06.10.2007 | 13:40
Nun, merkwürdig ist es dennoch. Es gibt Leute, die ALLES versuchen, um eine Reha zu bekommen. Die ziehen notfalls sogar vors Sozialgericht. Und Sie sträuben sich mit Händen und Füssen Ihre bereits bewilligte Reha anzutreten. Ihre Argumente kann ich dabei nicht ganz nachvollziehen. Eine Reha dient der Wiederherstellung der Gesundheit und kann die "Genesungspläne" Ihrer Ärzte überhaupt nicht stören. Und falls doch, dann dürfte es ein Leichtes sein, dieses mit entsprechenden Attesten zu belegen. Ihre Krankenkasse wird bestimmt nichts gegen eine schnellere Genesung einzuwenden haben. Alles Gute !
Deutschlehreram 08.10.2007 | 06:58
REHA!!!!!!!
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