Hallo Mona,
Sie können die Reha-Maßnahme aus wichtigen persönlichen Gründen, wie dem Umzug Ihrer Tochter, entweder absagen, oder um Verschiebung bitten. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich und rechtzeitig bei der Rentenversicherung melden und Ihre Gründe nachvollziehbar darlegen. Fügen Sie zum Beispiel den Mietvertrag Ihrer Tochter und gegebenenfalls eine Umzugsbestätigung bei. Teilen Sie dem Rentenversicherungsträger den Umzugstermin Ihrer Tochter mit und legen Sie dar, dass Sie alleinerziehend sind und Ihre Tochter bei dem Umzug auf Ihre Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Sie können auch einen neuen Zeitraum für Ihre Reha-Maßnahme vorschlagen.
Bei dieser Vorgehensweise sollten Ihnen in der Regel keine Nachteile bei zukünftigen Reha-Anträgen entstehen. Sie sollten es in jedem Fall unbedingt vermeiden, ohne Absage dort nicht zu erscheinen.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären. In einem solchen Termin können Ihre Gründe für eine Absage oder Verschiebung der Reha-Maßnahme schriftlich aufgenommen und direkt an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet werden.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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