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Experten-Antwort

Rhea genehmigt ,Reisekosten verweigert

von Barbara18.10.2024 | 18:47
204 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde nach langen streiten (5Monate) eine Rhea genehmigt ,die allerdings wegen meiner sehr seltenen Krankheit weit weg ist. (11Stunden Zugfahrt ) jetzt muss ich Nachts fahren um pünktlich dort an zukommen .Man schrieb mir ich könnte die Zugfahrkarte bei der Krankenkasse bestellen ,sie würden aber nur die 2Klasse bezahlen ,mehr stand in den Bescheid nicht drin. Ich habe dann nach mehren Schreiben ,ihnen die genaue mitteilen müssen ,plus die genau Abfahrtzeiten und Ankunftszeiten. Ich muss um spätestens 10.00Uhr morgens in der Klinik sein ,wegen den Untersuchungen. Es ist eh schon der 18.12.2024 somit zählt auch jeder Tag .Also kam nur ein NJ in Frage ,ich wollte auch kein Schlafabteil mit extra Dusche ,aber eine Minikabine brauchte ich schon zum schlafen. Jetzt kam nach Monate die Krankenkasse an ,sie würden nur EC und ICE buchen können und Nachtzüge wären eine Sonderleistung die sie nicht bezahlen. Somit müsste ich entweder fast 3Stunden Nachts auf den Bahnsteig in München warten oder Nachts unter anderen auf den Frankfurter Bahnhof rumlaufen ,um die Züge zu wechseln. Ich habe unter anderen ein Schaden an der HWS und LWS ,somit ist schlafen im sitzen nicht möglich. Ich bin 59Jahre und habe außerdem ein Raynaud Syndrom ,also ich kann so nicht reisen und mir würde nichts anderes über bleiben als die Rhea ab zusagen .Ich kann es mir auch nicht leisten die Zugfahrt selber zu bezahlen ,weil ich die Koffertransportkosten dann auch nicht erstattet und die volle Zuzahlung trotz Befreiung auch erst mal bezahlen müsste. Meine Frage "Was kann ich machen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

 

wir können in diesem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nur Fragen zu den die Rentenversicherung betreffenden Anliegen beantworten. Da die Erstattung von Reisekosten sowie die zu zahlenden Eigenanteile bei den Sozialleistungsträgern differieren, kann ich Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden, um Ihr Anliegen dort entsprechend zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Du meine Güteam 18.10.2024 | 18:55
Reha, nicht Rhea. Ein Notgroschen für solche Fälle sollte vorgehalten werden, ansonsten Verwandte oder Freunde anpumpen.
Gerdam 18.10.2024 | 19:57
Kennen Sie nicht Chris Reha? Driving Home For Christmas im Rollstuhl?
KSCam 18.10.2024 | 20:31
Welche Antwort erwarten Sie im Rentenforum wenn dieKrankenkasse derKostenträger ist? Richtige Antwort: fragen Sie bei der Kasse!
Königam 19.10.2024 | 06:18
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum. Hier sind Sie falsch, da es sich um keine Leistung der Rentenversicherung handelt. https://www.krankenkassenforum.de/
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