Hallo Sturm,
der Formblattantrag für Versichertenrente kennt zunächst keine Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente. Sie müssen also nur eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Für die Antragsstellung würde ich Ihnen vorschlagen, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Hier könnten Ihnen die erforderlich Vordrucke ausgehändigt und Hilfestellungen beim Ausfüllen geleistet werden.
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