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Experten-Antwort

Rheuma und Erwerbsminderungsrente

von Sturm14.09.2010 | 12:26
5109 Ansichten
6 Antworten
Hallo! Zu meinem Anliegen: Meine Schwägerin (44J., chronisches Rheuma) arbeitet täglich 2 Stunden als Reinigungskraft in einer Schule. Bis zur Wende hatte sie auch einen richtigen Job. Doch danach waren es nur ABM Maßnahmen oder 300 Euro Jobs. (ohne Steuerabgaben) Als Reinigungskraft ist sie jetzt schon seit über 4 Jahren tätig. Seit 1 Jahr vermehren sich ihre Beschwerden, insbesondere in den Händen und Füßen. Sie nimmt starke Schmerzmittel und seit April ist der Handknochen "geschrumpft". Zudem ist sie Virusanfällig (erkältung). Ihr Chef wollte sie aufgrund der Krankheitstage auch schon zur Kündigung "nötigen" Was können wir tun? Habe mich in der Thematik Erwerbsminderungsrente belesen, verstehe nur nicht alles. Sollen wir einen Antrag auf volle oder teilweise Erwerbsminderung stellen? Und welche Formulare sind da alles notwendig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2010 | 13:21

Hallo Sturm,

der Formblattantrag für Versichertenrente kennt zunächst keine Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente. Sie müssen also nur eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.

Für die Antragsstellung würde ich Ihnen vorschlagen, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Hier könnten Ihnen die erforderlich Vordrucke ausgehändigt und Hilfestellungen beim Ausfüllen geleistet werden.

5 Antworten

Sturmam 14.09.2010 | 13:51
Können wir in dem dargestellte Fall denn wirklich schon dies beantragen?
..-..am 14.09.2010 | 14:02
Beantragen können Sie die Rente immer. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige DRV. Über das Ergebniss (ob positiv oder negativ) gibts dann einen Bescheid.
Sturmam 14.09.2010 | 14:10
Vielen Dank! Dann werden wir es mal probieren, denn so wie es jetzt ist, kann es nicht weiter gehen. Die Tätigkeit als Reinigungskraft verschlimmert immer mehr ihren Zustand, so dass sie mittlerweile beim Arbeiten blaue Hände bekommt.
Schadeam 14.09.2010 | 14:40
Angemerkt werden muss natürlich auch, dass es nicht nur um das medizinische geht. Auch die Versicherungsbedingungen, dass in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen, muss erfüllt sein. Aber auch das erfahren Sie im Beratungsdienst der DRV. Hat die Dame seit jahren nur 400 € Jobs und zahlt nichts ein, wirds eng mit der Rente.
..-..am 14.09.2010 | 15:17
Deswegen beantragen und sehen was passiert. Voraussetzungen = persönliche + versicherungsrechtliche Schlimmer als ein Ablehnungsbescheid kann's nicht werden.
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