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Richtig oder Falsch ?

von LOLLYPOP30.09.2008 | 10:41
1129 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde erzählt - wenn auf der Meldung für die RV nur bis 28.03 ausgewiesen ist. Und so noch 3 Tage bis Monatsende fehlt , der ganze Monat März nicht berücksichtigt werden würde. Was ist denn da drann ? Vielen Dank für die Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat.

2 Antworten

BeZwoam 30.09.2008 | 10:57
Da ist sogar völlig falsch. Nachzulesen im § 122 Abs. 1 SGB VI.
Michael1971am 30.09.2008 | 15:12
In bestimmten Zeiträumen werden Anrechnungszeittatbestände nur als Anrechnungszeit berücksichtigt, wenn diese mindestens einen Kalendermonat angedauert haben. Es gibt also Fallgestaltungen, bei denen durch die fehlenden Tage der ganze Monat nicht anrechenbar ist. Wie meine Vorredner aber bereits ausgeführt haben, gilt in der Regel der Grundsatz, dass Teilmonate voll zählen.
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