Der abgeleitete Anspruch auf Riester-Förderung richtet sich ausschließlich nach §§ 10a und 79 EstG.
Gehört der Ehemann zum unmittelbar Zulagenberechtigten Personenkreis, so kann die Ehefrau (auch ohne eigenes Einkommen) daraus Ihre Zulagenberechtigung ableiten (§§ 26 I, 79 Satz 2 EstG).
Ob der Ehemann dann über den Betrieb oder privat riestert bleibt dafür unbeachtlich.Die Ehefrau kann also einen eigenen zertifizierten Riester-Vertrag abschließen.
MfG
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