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Rieester

von Josch13.02.2007 | 09:33
1405 Ansichten
2 Antworten
Wenn der Ehemann eine baV abgeschlossen hat, kann dann die Ehefrau (ohne eigeenes Einkommen) einen Riester-Vertrag abschliessen (als mittelbar Zulagenbeerecchtigte)?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.02.2007 | 09:37

Der abgeleitete Anspruch auf Riester-Förderung richtet sich ausschließlich nach §§ 10a und 79 EstG.

Gehört der Ehemann zum unmittelbar Zulagenberechtigten Personenkreis, so kann die Ehefrau (auch ohne eigenes Einkommen) daraus Ihre Zulagenberechtigung ableiten (§§ 26 I, 79 Satz 2 EstG).

Ob der Ehemann dann über den Betrieb oder privat riestert bleibt dafür unbeachtlich.Die Ehefrau kann also einen eigenen zertifizierten Riester-Vertrag abschließen.

MfG

1 Antworten

Hansam 13.02.2007 | 09:38
Natürlich können Sie einen Riestervertrag abschließen. Ferner können Sie einen Rürupvertrag, eine Haftpflichtversicherung, eine KFZ-Versicherung, eine Rechtsschutzversicherung und sogar eine Hausratversicherung abschließen. Es gibt niemanden, der Sie daran hindern wird!
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