Hallo Kasi,
die Deutsche Rentenversicherung kann und darf Ihnen keine Anlageempfehlung geben. Wir können Ihnen nur im Rahmen unserer Wegweiserfunktion hinweise zu den Förderwegen und -möglichkeiten geben.
Beachten Sie bei der Wahl Ihrer Anlageform, dass Sie eine höhere Rendite auch nur mit einem größeren Risiko erreichen können.
Im Rahmen der Riester-Förderung stehen Ihnen grundsätzlich drei förderfähige Produkttypen zur Verfügung.
Eine private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Sie gewährt eine lebenslange Leibrente. Die Leistungen der priv. Rentenversicherung bestehen in der Regel aus einer garantierten Mindestverzinsung zzgl. einer Überschussbeteiligung. Bei der priv. Rentenversicherung handelt es sich nach allgemeiner Einschätzung um eine Altersvorsorgeanlage mit vergleichsweise geringem Risiko, mittleren Ertragschancen und einer lebenslangen Leistung.
Ein Banksparplan besteht im langfristigen Ansparen von Bankguthaben mit festgelegter Verzinsung. Dabei kann der Zinssatz von der Laufleistung oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich nach einem Referenzwert richten. Diese Altersvorsorgeform ist eine Anlage mit sehr geringem Risiko, dem jedoch auch nur vergleichsweise geringe Erträge gegenüberstehen.
Auch Fondsprodukte können zur geförderten Altersvorsorge eingesetzt werden. Man unterscheidet prinzipiell Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds und Kombinationen dieser Formen. Bei den verschiedenen Fondsparplänen handelt es sich um die risikoreichste Anlagemöglichkeit der geförderten Altersvorsorge, das heißt um die mit den größten Ertragschancen und zugleich den größten Verlustgefahren.
Deshalb werden in der Praxis auch Mischformen zwischen Versicherungs- und Sparprodukten angeboten werden. So können zum Beispiel die Überschüsse aus Versicherungen ebenso wie die Zinserträge aus Bankguthaben in Investmentfonds angelegt werden. Zudem müssen alle Vorsorgeverträge spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine Leibrente garantieren, was auch den Bank- und Fondsprodukten einen Versicherungscharakter verleiht.
Um die Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So erhalten u. a. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Verbeamtet sind, eine Förderung wenn sie der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen. Gefördert werden Sie in Form von Zulagen und zusätzlichem Sonderausgabenabzug. Jeder Förderberechtigte erhält ab 2008 eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Sofern Kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind, erhalten Sie für jedes Kind eine Zulage in Höhe von 185 Euro. Bei Kindern die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr. Im Gegenzug zur Förderung sind die Leistungen einer Riester-Rente im Alter voll zu versteuern.
Neben der Riester-Förderung steht Ihnen, als private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung die Rürup-Rente zur Verfügung. Entstanden ist die Rürup-Rente im Zuge des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005. Der Vorteil bei der Rürup-Rente ist, dass die Aufwendungen in großen Umfang steuerlich geltend gemacht werden können und sie nicht an Voraussetzungen wie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden ist. Hierfür muss der Vertrag jedoch alle folgenden Kriterien erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden.
Die Rürup-Rente ist eine Leibrente, die sich an der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Sofern Sie ein Leben lang in ein solches Produkt einzahlen und bereits im ersten Jahr des Ruhestandes versterben, fällt das von Ihnen angesparte Vermögen an das Versicherungskollektiv.
Wie wird die Rürup-Rente gefördert?
Im Jahr 2008 können 66 Prozent, maximal 13.200 Euro der Aufwendungen zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. In den Jahren danach steigt der anrechenbare Anteil der Beiträge um jährlich zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2025 können die gesamten Beiträge bis zur Grenze von 20.000 Euro Steuerlich geltend gemacht werden.
Im Gegenzug müssen die ausgezahlten Rentenbeträge versteuert werden. Die Besteuerung von Alterseinkünften beginnt im Jahr 2005 mit zunächst 50 Prozent der Auszahlungen. In den darauf folgenden Jahren erhöht sich dieser Prozentsatz ebenfalls jährlich um zwei Prozent bis zum Jahr 2020 und ab da um jährlich ein Prozent, so dass ab dem Jahr 2040 die Rentenzahlungen vollständig der Steuer unterliegen.
Neben der geförderten Altersvorsorge können Sie auch ein Produkt wählen, bei dem Sie in der Ansparphase keine Förderung erhalten. Der Vorteil solcher Produkte ist die geringere steuerliche Belastung im Alter. Bei einer privaten Rentenversicherung werden z.B. bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr nur 18 Prozent der Rentenleistung steuerpflichtig.