Hallo Riester & Freiberufliche Nebentätigkeit,
der Mindesteigenbeitrag im Zusammenhang mit der Riester-Förderung beträgt grundsätzlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens des Vorjahres (maximal 2.100 EUR) abzüglich der Zulagen.
Eine mehr als geringfügig ausgeübte freiberufliche Tätigkeit kann – je nach Art der ausgeübten Tätigkeit - unter Umständen der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Dies sollten Sie prüfen lassen.
Um diese Prüfung einzuleiten, stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Unterliegen Sie in der freiberuflichen Tätigkeit nicht der Rentenversicherungspflicht, beziehen sich die oben angegebenen Werte „nur“ auf Ihrer Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit, ansonsten auf die kompletten beitragspflichtigen Einnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung