Hallo Karll ,
sofern in Ihrem privaten Altersvorsorgevertrag das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert ist, kann bei Eintritt der Erwerbsminderung auch vom Anbieter des Riestervertrages eine Zahlung geleistet werden. Häufig ist jedoch nur der Leistungsfall des Alters Inhalt des Riestervertrages.
Auch als Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung ist es möglich, für den Fall des Alters noch privat vorzusorgen. Dieser Personenkreis ist unmittelbar zulagenberechtigt, wenn die einkommensgerechten Beiträge regelmäßig geleistet werden.
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