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Experten-Antwort

Riester

von karll18.04.2012 | 12:10
1243 Ansichten
2 Antworten
Ich bekomme mit 56 J. eine Erwerbsminderungsrente. a) Kann ich jetzt schon eine Auszahlung aus meiner Riester-Rente beziehen und b) erhalte ich weiter die Zulage, wenn ich weiter einzahle und die Rente erst später beziehe? Danke für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.04.2012 | 16:01

Hallo Karll ,

sofern in Ihrem privaten Altersvorsorgevertrag das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert ist, kann bei Eintritt der Erwerbsminderung auch vom Anbieter des Riestervertrages eine Zahlung geleistet werden. Häufig ist jedoch nur der Leistungsfall des Alters Inhalt des Riestervertrages.

Auch als Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung ist es möglich, für den Fall des Alters noch privat vorzusorgen. Dieser Personenkreis ist unmittelbar zulagenberechtigt, wenn die einkommensgerechten Beiträge regelmäßig geleistet werden.

1 Antworten

Batrixam 18.04.2012 | 12:21
zu a) denke, wohl eher nicht - aber vielleicht schauen Sie mal in Ihren Vertrag, da steht der Auszahlungstermin drin... zu b) als Erwerbsminderungsrentenbezieher sind Sie weiter zulagenberechtigt und erhalten bei Mindestbeitragseinzahlung auch weiter die Zulagen... MfG
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