Bei der Riester-Rente setzt sich Ihr Anlagevermögen sowohl aus den von Ihnen erbrachten Spareinlagen (Beiträgen, die Sie auch während Ihrer Arbeitslosigkeit entrichtet haben), als auch aus der Förderung bzw. den Zulagen, die Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhalten, zusammen.
Da Sie zuletzt arbeitslos waren bzw. sind, besteht ein Anspruch auf die staatliche Förderung mittels Zulagen für die Zeit, in der Sie nicht mehr versicherungspflichtig waren/sind, nicht mehr.
Gleichwohl erhöht sich das angeparte Kapital durch die von Ihnen entrichteten Beiträge - es kommen halt jedoch keine staatlichen Förderbeträge mehr hinzu.
Um die exakte Rendite bzw. den aktuellen Stand Ihrer Einlagen (inkl. der Zulagen) zu erfahren, müssten Sie in die Ihnen jährlich zugesandten Mitteilung Ihres Vertragspartners schauen bzw. sich mit diesem direkt in Verbindung setzen.