Hallo Nichtwissend,
die Beantragung der staatlichen Zulage erfolgt durch Sie bei Ihrem Riester-Anbieter, der die Daten dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Die ZfA führt wiederum die Berechnung und Auszahlung der Zulage durch. Dafür steht die ZfA im Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung.
Sind Sie in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig, fragt die ZfA zur Berechnung der Zulage Ihr Vorjahreseinkommen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ab. Auch Ihre so genannte unmittelbare Zulageberechtigung wird von dort bestätigt. Falls die Deutsche Rentenversicherung Ihre Zulageberechtigung nicht bestätigt, wird die zuvor gewährte Riester-Zulage von der ZfA zurückgefordert.
Stellen Sie auf Grundlage der Riester-Bescheinigung fest, dass Ihr Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage von der ZfA abgelehnt, gekürzt oder zurückgefordert wurde, sollten Sie zunächst unbedingt Ihre Daten zur Zulagebeantragung prüfen.
Stellen Sie bei der Prüfung Ihrer Daten fest, dass Sie einmal vergessen haben, dem Riester-Anbieter Datenänderungen oder für die Berechnung der Zulage erforderliche Einkommen zu melden, können Sie durch einen so genannten Festsetzungsantrag bei Ihrem Riester-Anbieter eine Neuberechnung der Zulage durch die ZfA veranlassen.
Der Festsetzungsantrag muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigung nach § 92 EStG für das darin ausgewiesene Beitragsjahr unterschrieben bei Ihrem Riester-Anbieter eingegangen sein. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen, beispielsweise ein Bescheid über den Bezug von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft oder von „tatsächlichem Entgelt“ (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Entgelt für behinderte Menschen in Werkstätten, Vorruhestandsgeld). Ihr Riester-Anbieter leitet die Anfrage dann an die ZfA weiter. Die ZfA prüft den Antrag und teilt Ihnen sowie dem Anbieter anschließend das Ergebnis mit.
Die Prüfung durch die ZfA kann allerdings einige Zeit benötigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung