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Experten-Antwort

Riester 4% vom letzten Brutto oder 60 Euro ?

von Pascal25.10.2010 | 09:45
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5 Antworten

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Riester Starter nochmals nachgehakt........ ------------------------------------ Mein Sohn hat mit seiner Berufsausbildung am 01.09.2009 begonnen. Seit 01.09.2010 ist er somit im zweiten Lehrjahr. Wenn er jetzt einen Riestervertrag abschließt und für das Jahr 2010 noch die 60 Euro einzahlt, bekommt er dann die Riester Rente Starter Zulage von 200 Euro und die 154 Euro oben drauf ? Also zusammen 354 Euro vom Staat ? Danke für Ihre Hilfe ! Pascal ------------------------------------ von Experte/in Experten-Antwort Riester-Rente Für alle unmittelbar Zulageberechtigte (also auch für diejenigen, die eine versicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren), die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage, also für dieses Jahr insgesamt 354 Euro, gewährt - in den Folgejahren dann nur noch 154 Euro p. a. . ------------------------------------ Hallo Experte, mir ist bei Ihrer Antwort nicht ganz klar, muß mein Sohn dieses Jahr noch die 4% seines letzten Bruttos aus 2009 einzahlen oder reichen die 60 Euro um die volle Förderung 200+154 Euro zu bekommen ? Danke für Ihre Antwort ! Pascal

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind 4% des versicherungspflichtigen Vorjahresentgelts (max. 2100 €) - abzüglich der zustehenden Zulagen (hier: 354 €) - als Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser Betrag wird mit dem Sockelbetrag von 60 € verglichen. Der höhere Betrag ist zu leisten, um (hier) die Grundzulage und auch den Berufseinsteigerbonus zu erhalten.

Bsp.: versicherungspflichtiges Brutto 2009: 12000 €; 4%= 480 € abzügl. 354 € Zulagen (Grundzulage und Berufseinsteigerbonus) = 126 €, Vergleich mit Sockelbetrag v. 60 €: der höhere Betrag, also 126 € sind als Mindesteigenbeitrag zu leisten, um die vollen Zulagen von 354 € zu erhalten. Würden hier nur 60 € geleistet, würden die Zulagen nicht in voller Höhe, sondern anteilig erbracht. Im Folgejahr 2011 können von 4% des Vorjahresbrutto (2010) nur noch 154 € abgezogen werden, um den Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Der Berufseinsteigerbonus steht dann nicht mehr zu.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, genau so ist es.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Nein, aber um die Zulagen zu erhalten, muss er einen Zulagenantrag stellen, sie werden nicht automatisch gewährt. Ihr Sohn kann seinen Anbieter (Versicherung oder Geldinstitut, etc.) hiermit beauftragen (Dauerzulageantrag). Andernfalls muss er jährlich den Antrag stellen - bzw. innerhalb der Antragsfrist von 2 Kalenderjahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres. Näheres erfährt er bei seinem Anbieter.

Die Steuererklärung dient nur zur Geltendmachung der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben (Einkommenssteuererklärung Anlage AV) - dies ist freiwillig. Näheres hierzu erfahren Sie beim Finanzamt.

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2 Antworten

Pascalam 25.10.2010 | 11:43
Verstanden Experte. Konkret auf meinen Sohn bedeutet das dann: Er hat im ersten Lehrjahr 2009, 550 Euro Brutto im Monat verdient. Ausbildungsbeginn war 01.09.2009, somit handelt es sich um 4 Monate in 2009 in denen er Einkommen erzielte. => Brutto 2009 = 4 * 550 = 2200 Euro => 4% von 2200 Euro = 88 Euro Wenn ich davon die Förderung von 154 € und die 200 € Starterzulage abziehe, bleibt nix mehr übrig. Somit muß er den Sockelbetrag von 60 Euro mindestens einzahlen, um förderberechtigt zu sein. Richtig ? Pascal
Pascalam 25.10.2010 | 16:14
Danke für Ihre Erklärung Experte. Dazu ist mir nun noch etwas eingefallen: Muß er, um die Zulage und den Starterbonus zu bekommen, eine Steuererklärung abgeben ? Bisher hat er keine Steuererklärung gemacht, weil er ja auch keine Steuer zahlt. Daher bisher zumindest sinnlos. Danke ! Pascal
Deutsche Rentenversicherung
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