Grundsätzlich sind 4% des versicherungspflichtigen Vorjahresentgelts (max. 2100 €) - abzüglich der zustehenden Zulagen (hier: 354 €) - als Mindesteigenbeitrag zu leisten. Dieser Betrag wird mit dem Sockelbetrag von 60 € verglichen. Der höhere Betrag ist zu leisten, um (hier) die Grundzulage und auch den Berufseinsteigerbonus zu erhalten.
Bsp.: versicherungspflichtiges Brutto 2009: 12000 €; 4%= 480 € abzügl. 354 € Zulagen (Grundzulage und Berufseinsteigerbonus) = 126 €, Vergleich mit Sockelbetrag v. 60 €: der höhere Betrag, also 126 € sind als Mindesteigenbeitrag zu leisten, um die vollen Zulagen von 354 € zu erhalten. Würden hier nur 60 € geleistet, würden die Zulagen nicht in voller Höhe, sondern anteilig erbracht. Im Folgejahr 2011 können von 4% des Vorjahresbrutto (2010) nur noch 154 € abgezogen werden, um den Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Der Berufseinsteigerbonus steht dann nicht mehr zu.