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Riester Anspruch trotz Erwerbsminderungsrente?

von Johann20.02.2008 | 08:57
1004 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, habe eine Frage. Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Betseht dennoch die möglich bzw. ein Anspruch auf Riester Förderung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Johann,

förderfähig können Sie selber sein (trotz EM-Rente) oder auch über Ihre Ehefrau. Die Ausführungen von "Vorsicht" sind zielführend. Ich empfehle Ihnen dies alles genau nachzulesen auf dieser Seite links oben unter "Riester-Rente" oder direkt über den folgenden Link:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

1 Antworten

Vorsichtam 20.02.2008 | 11:08
Ja unter bestimmten Bedingungen. Sollten Sie z.B. einen zulässigen8im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze bzw. nicht gegen die Erwerbsminderung sprechenden) Mini-Job neben der Rente ausüben und dabei auf die Versicherungsfreiheit verzichten (sog.Aufstocken), also sich zu den in der Regel 15% RV-Beitrag des Arbeitgebers noch die derzeit fehlenden 4,9 % vom Lohn abziehen lassen, dann können sie für 60 selbst gezahlte Euros jährlich weiter riestern. Weitere Möglichkeit bei Nicht-Ausüben einer Beschäftigung: Wenn Sie verheiratet sind und ihr(e) Mann/Frau versicherungspflichtig beschäftigt ist oder Leistungen von der Agentur für Arbeit oder Hartz IV bezieht, dann wäre bei entsprechender Beitragszahlung durch den Ehepartner weiterhin die Zahlung der Zulage(n) möglich. Hier müssten aber beide einen Vertrag haben. Konkrete Beratung würde ich mir diesbezüglich in einer Auskunft- und Beratungsstelle der RV in Ihrer Nähe holen. Meine Aufzählung war hier beispielhaft und nicht erschöpfend. MfG
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