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Experten-Antwort

Riester Banksparplan - Negativverzinsing

von Gas-Gerd und Flicken-Riester22.09.2018 | 19:59
104 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meinem relativ gutverdienenden Neffen habe ich vor Jahren empfohlen, einen Riester-Banksparplan abzuschließen. Von Stiftung Warentest wurde dieses Produkt und der Anbieter in den höchsten Tönen gelobt.Heute bereue ich, meinem Neffen diesen Rat erteilt zu haben. Die o.g. Politiker hatten vollmundig versprochen -stelle einen link gerne ein - "dass mit der Gesetzlicher Renten plus staatlich geförderter Vorsorgen im Rentenalter niemand schlechter gestellt werden würde". Der Banksparanbieter hat nun meinen Neffen angeschrieben, das er einer "Vertragsergänzung zum Sparvertrag Nr. 402006847 6 Abänderung der Ziffer 4.1 ,,Grundzinsen" des Sparvertrages" mittels Unterschrift zustimmen solle. Ich befürchte nun, dass der Anbieter sich absichern will, Negativzinsen durchzudrücken, ohne dass er dafür belangt werden kann, weil man ja der Enteignung zugestimmt habe. Ist dieses der Fall? weitere Fragen: a) Ist man gezwungen, seine Zustimmung abzugeben? b) Was passiert wenn man sich weigert zu unterschreiben? c) Kann der Vertrag im Falle einer Weigerung vom Anbieter gekündigt werden? Die Vertragsklauseln sind in einem Bank-Chinesisch abgefasst, die ein Normalsterblicher kaum verstehen kann. Hier der Text: "1. Grundzinsen Das Sparguthaben des Sparers wird mit einem variablen Grundzinssatz verzinst. Der Grundzinssatz ergibt sich aus dem jeweiligen Referenzzinssatz abzüglich eines Prozentpunktes. Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Die aufgelaufenen Znsen werden zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Sparguthaben hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an verzinst. Die Zinsanpassungen für die Grundzinsen während der Vertragslaufzeit erfolgen nach dem nachstehenden "Verfahren der Zinsanpassung". 2. Verfahren der Zinsanpassung Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der am letzten Bankarbeitstag des Quartals ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus dem gleitendem 3-Monatszins mit 30% und dem gleitendem 10-Jahreszins mit 70%. Der gleitende 1O-Jahres-Zins berechnet sich aus den Monats-Durchschnitts-Zinssätzen für Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechend der Statistik der Deutschen Bundesbank als Mittelwert dieser Zinssätze der letzten 10 Jahre. Der gleitende 3-Monats-Zins berechnet sich aus dem EURIBOR/Dreimonatsgeld entsprechend der Statistik der Deutschen Bundesbank als Miitelwert dieser Zinssätze der letzten 3 Monate. Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig am letzten Bankarbeitstag des Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,125 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der variable Grundzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. des Folgemonats. Die Höhe des jeweiligen Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegeben. Der aktuelle Grundzinsatz wird im lnternet unter www.kskk:.de veröffentlicht. Hinweis Diese Anlage ersetzt rückwirkend die nach Vertragsabschluss für unwirksam erklärte Klausel Ziffer 4.1 .,Grundzinsen". Hierzu wird die Zustimmung/Unterschrift des Kunden verlangt. Weitere Fragen: 1. Inwieweit kann man die Politik haftbar machen für die Nichteinhaltung ihrer Versprechen. 2. Kann man sich an die BafIn wenden? 3. Ist es möglich eine Rentenauskunft mit rechtsmittelfähigen Bescheid anzufordern, damit man gegen diesen Widerspruch einzulegen kann, mit einer möglichen anschliessenden Klage vor dem SG. Begründung: Betrug am Versicherten wegen Absenkung des Rentenniveaus mit dem Versprechen, dieses durch private Vorsorge mehr als ausgleichen zu können. Wenn eine Vielzahl von Versicherten so vorgehen würden, liesse sich ggf. etwas bewegen. Vielen Dan für Ihren Rat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gas-Gerd und Flicken-Riester,

das Bundeszentralamt für Steuern prüft die Altersvorsorgeverträge ( u. a. Banksparpläne ) nach den Kriterien des § 1 AltZertG. Sind die Voraussetzungen nach dieser Vorschrift erfüllt, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern die Zertifizierung des Altersvorsorgevertrages. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit dieser Verträge wird hierbei allerdings nicht vorgenommen.

Aus diesem Grund können wir als Rentenversicherungsträger auch nicht die konkreten Vertragsbedingungen bewerten, zumal wir zu diesem Thema ohnehin nicht beraten dürfen, sondern nur Auskünfte allgemeiner Art geben können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Riesteram 23.09.2018 | 07:51
Erst ein viel zu langer Text, den viele weder lesen, noch verstehen wollen oder können, dann Fragen, wie: „Kann ich den Versicherer verklagen?“ Wie naiv muss man eigentlich sein, um von der gesetzlichen Rentenversicherung hier eine konkrete Antwort zu erwarten? Wenn Sie glauben, dass Ihnen Unrecht widerfährt, klagen Sie oder lassen Sie es bleiben. Diesbezüglich wird Ihnen die Rentenversicherung keine Rechtsberatung bieten.
Gelächteram 23.09.2018 | 09:21
Hallo Mum in der Hose, das machen Sie mal in der DRV.! Teilen Sie denen mit, daß Sie auf die Vertragsverhältnisse z.B. von 1970 bestehen. Das ganze Rentensystem ist das Allerletzte. 50% der Arbeitgeberbeiträge sind sofort weg und die DRV spricht nur von 1,4% Verwaltungskosten. Da lachen ja die Hühner und der Versicherte wird abgestraft. Empfehlen Sie nie irgendwelche Dinge anderen. Sie haften nie dafür! Ihr Neffe, soll lernen sich selbst zu entscheiden.
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