Hallo Gas-Gerd und Flicken-Riester,
das Bundeszentralamt für Steuern prüft die Altersvorsorgeverträge ( u. a. Banksparpläne ) nach den Kriterien des § 1 AltZertG. Sind die Voraussetzungen nach dieser Vorschrift erfüllt, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern die Zertifizierung des Altersvorsorgevertrages. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit dieser Verträge wird hierbei allerdings nicht vorgenommen.
Aus diesem Grund können wir als Rentenversicherungsträger auch nicht die konkreten Vertragsbedingungen bewerten, zumal wir zu diesem Thema ohnehin nicht beraten dürfen, sondern nur Auskünfte allgemeiner Art geben können.