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Riester-Bausparen

von HannaK19.07.2009 | 21:47
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe einige Fragen zum Thema Riester-Bausparen. Ich und mein Mann sind bereits Eigentümer einer ETW, wurde aber von unserem LBS-Berater auf einen Riester-Bausparvertrag angesprochen, der sich für mich sehr lohnen würde: Ich habe sehr wenig im Vorjahr verdient und müsste somit nur 60€ jährliche Sparleistung erbringen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. (Also: 154 € Grundzulage + 185 € für Kind1 + 300 € für Kind2). Gesamtguthaben nach 8 Jahren wäre dann 5.595€ (480€ eigene Sparleistung und 5.112 € Zulagen). Da kann frau eigentlich nicht meckern! Nun zu meinen Fragen: 1. Der Berater hat uns eine Bausparsumme von 14.000€ "empfohlen", mit der Begründung, dass sich diese zwangsläufig aus Guthaben und Darlehen zusammensetzen würde... Wir würden aber ein Darlehen gar nicht benötigen, müssen aber trotzdem die Abschlussgebühr von 1% bezogen auf die Bausparsumme zahlen. Stimmt diese Aussage so? Können wird die Bausparsumme nicht reduzieren bei gleichbleibenden Zulagen? 2. Teilte uns der Berater mit, wir könnten über das Geld in 8 Jahren frei verfügen, solange wir es für die ETW einsetzen. Jetzt hab ich in den AGBs gelesen, dass riester-gefördertes Bausparen nur für die Herstellung oder Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnung verwendet werden darf, Um-, Ausbauten oder Modernisierungen wären eine "förderschädliche Verwendung". Was stimmt jetzt? Dürfen wird das Geld wenigstens dazu benutzen, die Wohnung zu entschulden? 4. Was passiert mit dem Rieser-Bausparvertrag, wenn wir das Kapital entnehmen? (Läuft diser weiter? Wird er beendet?) Uns wurde mitgeteilt, das könnten wir uns aussuchen. 5. Stimmt es tatsächlich, dass jeder insgesamt zwei Riester-Verträge haben darf? Oder wären dann für mich andere Riester-Produkte bzw. Förderungen ausgeschlossen? Ich danke Ihnen sehr für alle Antworten! Viele Grüße Hanna K.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanna K,

als Experte der Deutschen Rentenversicherung kann ich keine Angaben zur Ausgestaltung Ihres Bausparvertrages machen. Zum Thema Wohnriester kann jedoch folgendes allgemein gesagt werden:

Die Anzahl an Riesterverträge pro Person ist nicht gesetzlich geregelt. Sie können auch deutlich mehr als zwei Verträge unterhalten. Die einzige Einschränkung ist, dass Sie nur zwei Verträge gleichzeitig fördern lassen können. Daraus wird im Vertrieb gerne die grundsätzliche Beschränkung auf zwei gemacht.

Über das geförderte Kapital können Sie tatsächlich nicht frei verfügen. Es gibt durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sehr genaue Vorgaben, wie das Kapital einzusetzten ist. Im BMF-Schreiben vom 20.1.2009 sind diese Vorgaben aufgezählt. Die Entschuldung ist eine Form der Nutzung.

Im Fall der vollständigen Entnahme des geförderten Kapitals, wird ein Vertrag grundsätzlich aufgelöst. Das entnommene Kapital wird fiktiv auf ein sogenanntes Wohnförderkonto gebucht. Dieses Wohnförderkonto ist im Alter die Grundlage der Steuerberechnung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Hanna K,

zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie können dann einen weiteren Vertrag abschließen, der dann ebenfalls förderfähig ist.

Zur zweiten Frage: Zu der Höhe der Steuerbelastung könne wir keine Aussage treffen. Über das Verfahren läßt sich folgendes sagen: Dass auf dem Wohnförderkonto wird im Alter aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt könne Sie zwischen der Verteilung der Steuerlast bis zu Ihrem 85. Lebensjahr oder einer Einmalzahlung bei Auflösung des Wohnförderkontos wählen. Sofern Sie die Einmalzahlung wählen, wird Ihnen ein "Rabat" auf die Steuerlast von 30 Prozent gewährt.

2 Antworten

Schiko.am 20.07.2009 | 05:17
Wenn der Vertreter einer Bausparkasse Ihnen dies alles so gesagt hat lassen Sie lieber die Finger davon bei den vielen Falschaussagen. Vielleicht tragen Sie dies alles der Bausparkasse vor, bin sicher Sie bekommen aufklärende Nachricht von dort. Es lohnt sich für Sie vermut- llich ein normaler Riesterver- trag. Mit freundlichen Grüßen
HannaKam 20.07.2009 | 14:28
Hallo Schiko, danke für den Tipp mit der Bausparkasse! Ich werde mich dort auch noch mal erkundigen. Hallo Expertin, auch Ihnen danke ich für Ihre Antwort! Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. "Im Fall der vollständigen Entnahme des geförderten Kapitals, wird ein Vertrag grundsätzlich aufgelöst." Bedeutet das gleichzeitig, dass ich dann nur noch einen Vertrag fördern lassen kann? Oder könnte ich einen zweiten neuen Vertrag abschließen, der dann ebenfalls förderfähig wäre? "Dieses Wohnförderkonto ist im Alter die Grundlage der Steuerberechnung." Zum Thema Versteuerung hat sich der Berater folgendermaßen geäußert. Laut seiner Rechnung würde ich mit meinem 67. Lebensjahr etwas über 700€ an Steuern zahlen müssen, wenn ich das in einem Betrag zahlen, würden hier noch mal 30% abgezogen werden. Stimmt das so in etwa? Vielen Dank und viele Grüße Hanna K.
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