Meines Erachtens grundsätzlich vorstellbar, dass Sie die Förderung für die Tilgung des "normalen" Darlehens verwenden. Die Entscheidung über eine Riester-Förderung in der Ansparphase (die Sie dann evtl. erstatten müssten), kann individuell unterschiedlich ausfallen.
Ich empfehle Ihnen daher, ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater zu führen.
Bei den Finanzberatern kommt es darauf an, ob sie an die Produkte Ihres Arbeitgebers gebunden sind. Somit ist die Auswahl an Möglichkeiten auch in Bezug auf die Riesterförderung naturgemäß begrenzt.
Daher haben Sie sich bereits an verschiedene Berater gewandt.
Kompetente Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die Sie über die Internetseite "www.zfa.deutsche-rentenver-
sicherung-bund.de" erreichen können. Dort werden verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme genannt.
Die wesentlichen Aufgaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen sind:
- Die Berechnung und Auszahlung der Zulage. Die Auszahlung der Zulage erfolgt an den Anbieter und wird auf den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten verbucht.
- Eine eventuelle Rückabwicklung zu Unrecht gezahlter Zulagen.
-Jährlich wiederkehrende Feststellung des Zulageanspruchs.
- Das Verfahren bei Verwendung von Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag zum Erwerb oder zur Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Der Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der gezahlten Zulage.
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