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Riester-Bausparvertrag

von Hans Hansen06.05.2009 | 13:27
1298 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe diesen Monat eine Doppelhaushälfte erworben (Baujahr 2000). Dafür habe ich ein "normales" Bankdarlehen aufgenommen. Mein Bankberater möchte mir zusätzlich einen Riester-Bausparer verkaufen. Seiner Aussage nach ist sowohl in Anspar- als auch in der Tilgungsphase eine Riester-Förderung möglich. Da ich aber mehrere Bausparangebote verglichen habe, habe ich zwar ca. 5 Aussagen, dass dies möglich ist, aber auch 5 Aussagen von Beratern, dass die Riester-Förderung nicht - bzw. nur in Kombination mit einer (unrentablen) Vorfinanzierung - möglich ist. Das Problem dabei sei, dass ich das Haus jetzt gekauft habe, und in 10 Jahren kein unmittelbarer Bezug mehr zum Kauf in 2009 besteht. Ich müsste dann in 10 Jahren die erhaltene Förderung wieder zurückzahlen - sofern ich für die Ansparphase überhaupt eine Förderung bekomme. Nun die Frage an Sie: Bekomme ich - wenn ich jetzt einen riestergeförderten Bausparvertrag abschließe die Riester-Förderung in den 10 Jahren Ansparphase? Und muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich dann in 10 Jahren das Guthaben für die Darlehenstilgung hernehme (da läuft die Zinsbindung für das "normale" Darlehen aus)?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.05.2009 | 07:46

Meines Erachtens grundsätzlich vorstellbar, dass Sie die Förderung für die Tilgung des "normalen" Darlehens verwenden. Die Entscheidung über eine Riester-Förderung in der Ansparphase (die Sie dann evtl. erstatten müssten), kann individuell unterschiedlich ausfallen.

Ich empfehle Ihnen daher, ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater zu führen.

Moderatoren-Antwortam 08.05.2009 | 11:17

Bei den Finanzberatern kommt es darauf an, ob sie an die Produkte Ihres Arbeitgebers gebunden sind. Somit ist die Auswahl an Möglichkeiten auch in Bezug auf die Riesterförderung naturgemäß begrenzt.

Daher haben Sie sich bereits an verschiedene Berater gewandt.

Kompetente Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die Sie über die Internetseite "www.zfa.deutsche-rentenver-

sicherung-bund.de" erreichen können. Dort werden verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme genannt.

Die wesentlichen Aufgaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen sind:

- Die Berechnung und Auszahlung der Zulage. Die Auszahlung der Zulage erfolgt an den Anbieter und wird auf den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten verbucht.

- Eine eventuelle Rückabwicklung zu Unrecht gezahlter Zulagen.

-Jährlich wiederkehrende Feststellung des Zulageanspruchs.

- Das Verfahren bei Verwendung von Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag zum Erwerb oder zur Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum.

- Der Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der gezahlten Zulage.

3 Antworten

MMLAam 07.05.2009 | 08:58
Die Förderung für die Tilgung eines normalen Darlehens geht nicht. Wenn dann hätte man ein Wohn-Riesterdarlehen machen müssen. Siehe auch Finanztest 02/2009. Am besten wie Sie sagen ein Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater
Hans Hansenam 07.05.2009 | 16:46
Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Dass ich ein "normales" Annuitätendarlehen abgeschlossen habe, sollte nur als Hintergrundinformation gedacht sein. Dieses Annuitätendarlehen werde ich ganz normal bedienen, wobei in 10 Jahren die Zinsbindung auslaufen wird und dann z.B. 50.000 € noch übrig sind, die neu finanziert werden müssten. Deshalb möchte ich zusätzlich einen zertifizierten Wohnriester-Bausparvertrag abschließen, in den ich 10 Jahre lang einzahlen werde (und auf den die Riester-Förderung geht). Das bis dahin erwirtschaftete Bausparguthaben (das ja aus meiner Einzahlung plus staatlicher Riesterförderung besteht) als auch das daraus resultierende Bauspardarlehen würde ich für die Tilgung meiner in 10 Jahren wieder offenen "Schulden" von z.B. 50.000 € hernehmen. Die Vorschriften für die Riesterförderung stehen in Gesetzen bzw. Dienstanweisungen und müssten von Ihnen besser beantwortet werden können, als von Finanzberatern - die ja, wie ich eingangs schon geschildert habe - die unterschiedlichen Aussagen gemacht haben. Gerade deswegen wende ich mich an Sie. Sofern auch Sie mir nichts genaues sagen können, teilen Sie mir bitte mit, warum und an welcher Stelle mein Fall "unklar" ist. Mit freundlichen Grüßen, Hans Hansen
MMLAam 08.05.2009 | 13:26
Welche Verwendungszwecke gibt es für einen Wohnriester? Im Gestz sind folgende Verwendungszwecke genannt: 1. Bau und Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. 2. Entschuldung von selbstgenutzten Woheigentum nur bei Renteneintritt. 3. Erwerb von Anteilen nur an Genossenschaften Wenn Sie nun einen Wohnriester abschließen ist in 10 Jahren mit ihren Beiträgen und Zulaen ein Guthaben angewachsen. Dieses Guthaben muss dann in einen neuen Riestervertrag egal welcher einbezahlt werden. Da sie ja einen Anspruch auf das Darlehen haben können Sie dieses beanspruchen. Hat aber dann nichts mehr mit Riester zu tun.( Nur das Darlehen )Ich hoffe ihnen geholfen zu haben
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