Leistungen aus einem Riesteraltersvorsorgevertrag sind vor jedem Zugriff Dritter geschützt, also auch vor der Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe.
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Leistungen aus einem Riesteraltersvorsorgevertrag sind vor jedem Zugriff Dritter geschützt, also auch vor der Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe.
Vielleicht hat das Wort Leistung zu einer Irritation geführt. Die Antwort war eher so gemeint, dass während der Ansparphase, also vor Auszahlung der eigentlichen Riesterleistung, das geförderte Altersvorsorgevermögen vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II und auf die Sozialhilfe grundsätzlich geschützt ist und es erst während der Leistungsphase anrechenbar wie jedes andere Einkommen auf Sozialleistungen ist. Da ich Costumer so verstanden habe, dass er sich noch nicht in der Riesterauszahlungsphase befindet.
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