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Riester bei Beamten - mittelbare und unmittelbare Förderberechtigung, ERGÄNZUNG

von Makesch24.02.2012 | 18:18
3082 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin aktiver Beamter und damit unmittelbar zulagenberechtigt. Meine Ehefrau, ebenfalls riesternde Beamtin, war 13 Jahre, anfänglich Elternzeit, beurlaubt. Im Jahre 2010 hat sie den Dienst wieder aufgenommen. Die Zulagenstelle hat jetzt Zulagen für die Jahre 2008 und 2009 von ihr zurückgefordert, da angeblich meine Frau als unmittelbar förderberechtigt gemeldet wurde und nicht die 60 € Mindestbeitrag eingezahlt wurden. Wer entscheidet, ob mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt ? Hat der Dienstherr (Arbeitgeber) der Zulagenstelle zu melden, ob eine mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung vorliegt ? Was ist hier bei meiner Frau richtig: Mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung ?

6 Antworten

Kunzam 24.02.2012 | 18:26
Aber das hatten Sie doch schon vor 10 Minuten gefragt!
Rentneram 25.02.2012 | 09:19
Und ich frage mich ernsthaft, warum Beamte überhaupt riestern und das auch noch dürfen!? Gruß Rentner
zeldaam 26.02.2012 | 17:43
@“Rentner“ und „Lotte“: Dies ist ein Forum für die Altersvorsorge. Und diese sollen Beamte doch auch betreiben oder ? Für eine Neiddiskkussion ist das Forum nicht geschaffen worden... @Makesch Ob man als Beamter mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt ist, hängt davon ab, ob Sie bzw. Ihre Ehefrau eine (widerrufbare) Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an ihre Personalstelle abgegeben haben. a) keine Einwilligungserklärung oder widerrufen: nur mittelbar förderberechtigt, kein Eigenbeitrag bis einschließlich 2011 notwendig, dann müssen Sie als Ehemann zumindest unmittelbar förderberechtigt sein. Ab diesem Jahr ist auch ein Eigenbeitrag bei mittelbar Förderberechtigten nozwendig! b) Einwilligungserklärung abgegeben: als Beamter unmittelbar förderberechtigt, Eigenbeitrag schon immer notwendig. nachzulesen in §§ 10 a (1) und 79 EstG MfG zelda
Rentneram 27.02.2012 | 08:05
Zitat von zelda anzeigenausblenden
Ich weiß gar nicht, wasgegen Neiddiskussionen einzuwenden ist?! Zeigen sie doch meistens Tatbestände von Ungerechtigkeit auf! Und das ist ja wohl bei den Beamten nur all zu verständlich! Das muss man sich doch immer wieder klar machen: die Beamten scheinen bessere Menschen als die Nichtbeamten zu sein, wie sonst ist zu erklären, dass sie als Pensionäre ohne auch nur einen Cent in ihre Vorsorge (hier ist das Pandant zur Rente gemeint) trotzdem im Durchschnitt zweieinhalb mal so hohe Bezüge bekommen?? Das muss endlich abgeschafft werden! Ich kann nur hoffen, dass der neue Bundespräsident sich mal der vielen Ungerechtigkeiten im Lande annimmt! Rentner werden mit Fremdleistungen, die aus der Rentenkasse bezahlt wurden und werden und ein schier unerschöpfliches Instrumentarium von Rente kürzenden Faktoren, die ein Leben als Rentner im ach so reichen Deutschland zu einem erbärmlichen Dahinvegetieren verhelfen! Gruß Rentner
*.*am 27.02.2012 | 12:41
@Rentner ... aber dafür gibt es doch bestimmt geeignetere Plattformen... siehe"Hinweis" oben rechts: Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden.
DarkKnight RVam 27.02.2012 | 14:37
Hallo Makesch, Sie müssen aber aufpassen, da die meisten Anbieter das mit der mittelbaren Zulagenberechtigung (wenn die Einwilligung nicht abgegeben wird) nicht kapieren. @Rentner: Es gibt auch Beamte, die nicht unbedingt mehr bekommen, als der "Otto-Normal-Rentner". Z. B. Beamte im mittleren Dienst. Und auch die bösen Beamten sind leider von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen und deswegen Riester-Berechtigt. Und ich kann immer wieder nur darauf hinweisen, dass man nicht direkt als Beamter geboren wird 8)
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