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Riester bei Erwerbsunfähigkeitsrente

von EmilyK04.07.2008 | 08:37
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4 Antworten

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Guten Tag! Ich beziehe seit 1999 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein Mann und ich haben letztes Jahr einen Riester-Vertrag für uns abgeschlossen, bei dem ich bei ihm als Ehefrau mitgefördert werde. Nun höre ich, dass es die Möglichkeit für mich gibt, einen eigenen zulagengeförderten Vertrag abzuschließen. Was muss man da tun? Inwieweit unterscheiden sich die Zulagenhöhen bei den beiden Varianten? Kommt es möglicherweise unterm Strich aufs Gleiche raus, mal davon abgesehen, dass die Förderung im Moment beim meinem Mann die Beitragshöhe reduziert anstatt bei mir die monatliche Rente zu erhöhen? Vielen Dank für jede hilfreiche Info. MfG EmilyK

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Bezieherin einer Erwerbsunfähigkeitsrente sind Sie ab diesem Jahr unmittelbar förderfähig. Um die Förderung in Form von Zulagen und ggfs auch den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie jetzt Ihren eigenen Riestervertrag besparen.

Damit müssen sie selbst einen von Ihren rentenverischerungspflichtigen Vorjahreseinkünften abhängigen Mindesteigenbeitrag (4% abzüglich Zulage), mindestens aber 60€, auf den Vertrag einzahlen.

Ihr Mann kann von seinem Eigenbeitrag nicht mehr Ihre Zulage abziehen, da diese jetzt bei Ihnen direkt zum Ansatz kommt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, gut, dass Sie nochmals nachfragen.

In Ihrem Fall ist die Bruttorente für den Eigenbeitrag maßgeblich. Von diesem Vorjahresbruttorentenbezüg müssen Sie 4% abzüglich Zulage ansparen, (mindestens jedoch 60€) um die volle Zulagenförderung zu erhalten.

Die Zulage beträgt 154 €.

Sollten Sie u.a. auf die Rente tatsächlich Einkommenssteuern zahlen, könnten Sie auch freiwillig mehr zahlen (bis zu 2100€ inkl. Zulage), um zusätzlich von Sonderausgabenabzug zu profitieren.

Können Sie nur weniger als den Mindesteigenbeitrag aufbringen, wird die Förderung entsprechend anteilig gezahlt.

Für die Förderfähigkeit ist nach dem mir vorliegenden Gesetzentwurf noch wesentlich, dass Sie unmittelbar vor dem Rentenbezug dem förderfähigen Personenkreis angehörten, also z.B. rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Da die gesetzliche Neuregelung gerade erst beschlossen wurde, und erst demnächst rückwirkend in kraft treten wird, gibt es noch keine spezielle Imformation für EM/EU-Rentenbezieher.

2 Antworten

EmilyKam 04.07.2008 | 13:15
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Antwort - ich hatte aber letztes Jahr keine RV-pflichtigen Einkünfte - bin ja seit 1999 EU. Was nun? Könnte ich denn bei meinem Mann als mittelbar Zulagenberechtigte bleiben? Und in welcher Höhe lägen denn meine Zulagen als EU-Riestersparerin? Können Sie mir sagen, ob und wo es dazu Infomaterial gibt? Vielen Dank. MfG EmilyK
EmilyKam 04.07.2008 | 18:19
Ja, ich zahle Einkommensteuer auf 50% der EU-Rente, sobald ich mit meinem Mann zusammen veranlagt werde. Meine Riester-Versicherung hat aber wegen der kurzen Zeit seit Einführung dieser Riester-Option für EU-Rentner noch keinen Plan, was man da machen muss oder könnte. Ich warte mal ab und beobachte das. Vielen Dank für Ihre Information! MfG EmilyK
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