Hallo Chris,
aus meiner Sicht sollten Sie bei zwei Verträgen auch zwei Dauerzulagenanträge beim jeweiligen Anbieter zu stellen.
Der Dauerzulagenantrag ist notwendig, um die Riester-Rente Förderung zu erhalten. Es werden keine staatlichen Zuschüsse gewährt, wenn der entsprechende Zulagenantrag nicht ausgefüllt beim Anbieter eingeht. Bei einem Nichtbeantragen oder sollte der Verbraucher den Antrag nicht korrekt ausgefüllt haben, werden von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen weder die Grundzulage noch die Kinderzulage ausgeschüttet.
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