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Riester: Fehler in Dauerzulagenantrag

von T.Bruns26.10.2010 | 23:39
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3 Antworten
Wie uns erst jetzt aufgefallen ist, haben wir wohl versäunt den Dauerzulagenantrag beim Riestervertag anzupassen. Zur Situation: Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt, habe jedoch keinen Riestervertrag. Durch Erziehungszeiten war meine Ehefrau bis Anfang 2009 umnmittelbar zulagenberechtigt, wenn ich nicht irre. Im Dauerzulagenantrag war an entsprechender Stelle ein Kreuz von uns gemacht. Die 36 Monate zgl. der Verlängerung durch sich überschneidende Erziehungszeiten endete Feb. 2009. Zulagen für 2 Kinder und Grundzzulage wurden voll geleistet. Meine Ehefrau ist nun Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen. Müssen wir damit rechnen, die Zulagen für 2009 zurückzahlen zu müssen? Wenn ja wie können wir das vermeiden, durch Kündigung des Vertrages (Zulagen werden dann automatisch zurück gezahlt). Oder Beitragsfreistellung? Sind die Zulagen für 2010 schon geflossen? Stehen die Zulagen überhaupt noch zu? Was ist insgesamt durch uns zu veranlassen? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung. MfG Tobias Bruns

3 Antworten

Nixam 27.10.2010 | 07:08
Hallo Tobias! Ob Ihnen diese Frage nicht Ihr Anbieter am Besten beantworten kann? Besonders zu der Frage, welche Vordrucke Sie ausfüllen müssen und wie Sie dabei vorgehen müssen, kann er Ihnen am Besten helfen. Viele Grüsse Nix
Schadeam 27.10.2010 | 07:51
Ja, ja, so sind halt die "Anbieter": Riesterverträge werden zwar eifrig verkauft (und Provisionen eingestrichen), aber wenn es an die laufende Beratung, etc. geht, endet das Interesse...... Wenn die Frau 2009 über die Kindererziehungszeit noch versicherungspflichtig war, steht die Zulage für 2009 noch zu. Ab 2010 jedoch nur noch dann, wenn entweder Sie als versicherungspflichtiger Ehemann einen Riestervertrag abschließen oder die Frau noch versicherungspflichtig wird. Ihre Frau hat ja noch "schlappe 9 Wochen Zeit" versicherungspflichtig zu werden, z.B. über einen Minijob bei dem sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet.
-am 27.10.2010 | 13:22
Für die Riesterrentenförderung genügt es tatsächlich nur für einen Teil des Steuerjahrs förderberechtigt gewesen zu sein. Dies scheint aufgrund Ihrer Schilderungen der Fall zu sein (sofern Kindererziehungszeiten bis Februar 2009 tatsächlich angerechnet wurden). Somit wäre die Förderung für 2009 nicht zurückzuzahlen. Die Förderung für das Jahr 2010 werden nach Ablauf des Steuerjahrs 2010 beantragt. Das bedeutet erst 2011. Somit kann derzeit noch keine Förderung für 2010 auf dem Riesterkonto eingegangen sein. Zurückzuzahlen wäre somit auch noch nichts. Die Zulage würde nach Ihren Schilderungen für 2010 derzeit noch nicht zustehen. Um 2010 förderberechtigt zu werden, besteht u.a. die Möglichkeit einen Minijob bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bis zum 31.12. aufzunehmen.
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