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Experten-Antwort

Riester Förderung und/oder Sonderausgabenabzug ?

von Pascal25.10.2010 | 12:08
1292 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ! Generelle Frage: Wenn man riester- und zulagenberechtig ist, bekommt man dann die 154 Euro Zulage zum Sonderausgaben-Abzug bei der Steuer dazu ? Oder wird da eine Günstigerprüfung durchgeführt, bei der entschieden wird, ob der Sonderausgaben-Abzug vorteilhafter ist oder die 154 Euro ? Oder gibts die 154 Euro auf jeden Fall ? Pascal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2010 | 10:03

1 Antworten

Vorsichtam 25.10.2010 | 16:40
Wenn man förderfähig ist und entsprechend seinen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat, bekommt man in jedem Fall die Grundzulage. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich durch nachträgliche Steuerfreistellung der gezahlten Beiträge in den Riestervertrag (incl.Zulage) wie hoch die Erstattung daraus wäre und vergleicht diesen Betrag mit der Höhe der gezahlten Zulage(n). Sollte dieser höher sein, wird die Differenz erstattet.
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