Hallo,
diese Entscheidung müssen Sie nicht treffen.
Die Riester-Förderung besteht aus einer Zulagenförderung und der Möglichkeit des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs. Die beiden "Förderwege" ergänzen sich und sind immer gemeinsam zu beschreiten. Sie werden, bei Zahlung des Mindesteigenbeitrags, immer die volle Zulagenförderung erhalten. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug steht Ihnen darüber hinaus zur Verfügung. Das Finanzamt errechnet von Amts wegen die Steuerersparnis aus den Beiträgen zum Riester-Vertrag. Von dieser Ersparnis wird die, Ihnen zustehende, Zulage abgezogen. Die Differenz wird Ihnen entweder erstattet oder mit einer evtl. Steuerschuld verrechnet.
Die Zulage kann nicht ausgeschlagen oder z. B. an den Ehepartner abgetreten werden.