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Experten-Antwort

Riester für Elternzeit abschließen?

von Michael k.05.03.2015 | 08:06
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2 Antworten

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Hallo! Unsere Situation ist folgende: Meine Frau und ich erwarten im Juni unser erstes Kind. Bisher waren wir beide Berufstätig.(Angestellt) Wir haben beide noch keinen Riester Vertrag. Mir stellt sich nun die Frage, ob es sich lohnt, für meine Frau einen Riester Vertrag abzuschliessen während der Elternzeit, bzw die Zeit danach, solange sie noch nicht wieder Voll verdient. Sie hätte dann nur die 60€ Jährlich einzuzahlen, um 454€ an Zulagen zu erhalten. Evtl. schliesst sich direkt ein 2tes Kind an, so würde Sie für 4-5 Jahre in der Situation sein. So wären dann ca 2500€ auf Ihrem Riesterkonto. Anschließend würden wir den Vertrag bis zum Rentenalter stillegen, um später auf ein paar Euro Rente hieraus zu hoffen, die uns ja sogut wie nichts gekostet haben. Nun meine Fragen: Würde sich diese Konstellation lohnen? Oder würden die laufenden Kosten das Guthaben im Laufe der Jahre "auffressen? Wie hoch sind im Durchschnitt die Verwaltungskosten, bei einem ruhenden Vertrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

im Hinblick auf die Kosten wäre ein Banksparplan sicherlich die günstigste Variante.

Ob sich das "lohnt" müssen Sie bzw. Ihre Frau aber letztlich selbst entscheiden.

"KPJMK" hat Ihnen ja bereits einige Hinweise gegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen. Auch bei der Stiftung Warentest (Finanztest) werden Produkte neutral bewertet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KPJMKam 05.03.2015 | 14:41
Hallo. Nur so lohnt sich das Riestern. Aber nur wenn Sie einen Banksparplan abschließen und keine Rentenversicherung. Es gibt da keine gezillmerte Abschlußgebühr die über die ersten Jahre verteilt und darum nur unrentabel stillzulegen ist. Die Verwaltungskosten so um 10 Euro wenn überhaupt und meistens Zinsanpassung nach unten oder oben. Und man kann aber muß nicht einzahlen. Wenn sie dann etwas aufpassen und nicht zuviel oder zu lange einzahlen würde es bei Auszahlung nur eine Kleinbetragsrate geben und darum kann man sich dann den Betrag unschädlich auf einmal auszahlen lassen und umgeht dann die Abschlußgebühr für die Versicherung bis Lebensende. Höhe der Kleinbetragrente steht im SGB und ändert sich nach oben. Heute etwa 27€. Wird etwa erreicht mit 6000 Guthaben. Google mal und steht auch alles in Siftung Warentest. Eh ich vergesse. Es zählt immer das Einkommen vom Vorjahr für die 4% Regelung. Darum kann die Einzahlung im ersten Elternjahr sehr hoch sein.Viel Glück
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