Sie haben - nach dem Gesetz - ein Recht auf einen Wechel zu einem anderen Anbieter. Sie können alle Riester-Verträge vierteljährlich kündigen, also mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende. Die Praxis sieht leider anders aus. In der Zeitschrift Finanztest Spezial zur Riesterrente (Heft 9/07) war zu lesen, dass es durchaus Schwierigkeiten beim Wechsel, v.a. bei demselben Anbieter auf ein anderes Produkt geben soll. Einige Anbieter verweigern die Umstellung.