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Riester: Kind unterwegs - und jetzt?

von AndreasM30.12.2007 | 17:42
1331 Ansichten
4 Antworten
Hallo! Meine Frau und ich (bisher kinderlos) haben vor einem Jahr private Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Ich mache Entgeltumwandlung über meinen Arbeitgeber, meine Frau nutzt die Riesterförderung über die Deka-Bonusrente. Nun bekommen wir im nächsten Jahr Zuwachs, unser erstes Kind ist unterwegs. Ich bin mir aber unsicher, wie das mit der Kinderzulage aussieht (ab 2008 ja 300 Euro jährlich). Frage: Bekommt meine Frau die Kinderzulage nur, wenn wir beide riestern? D.h. müsste ich dafür auch noch einen Riestervertrag abschließen? Danke für die Hilfe! Andreas

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 14:47

Hallo AndreasM,

dem Beitrag von "Alles Gute!" ist zuzustimmen. Mit Ihren Vermutungen in Ihrem zweiten Beitrag liegen Sie im Übrigen richtig.

3 Antworten

Alles Gute!am 30.12.2007 | 21:33
Hallo Andreas, Deine Frau erhält in den ersten drei Jahren Kindererziehungszeiten seitens der Rentenversicherung anerkannt. D.h.: Sie ist voll zulagenberechtigt. Du musst keinen Vertrag abschließen. Damit Deine Frau aber wirklich die 300 Euro für das Kind plus die 154 Euro Grundzulage erhält, muss sie 4% ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (also des Einkommens von 2007) in den Vertrag einzahlen. Dabei darf sie die Zulagen in ihre Sparleistung einrechnen. 2009 muss sie sogar nur noch 60 Euro Mindestbeitrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. 2011 werden keine Kindererziehungszeiten mehr angerechnet. Dann bestünden diese Möglichkeiten: 1) Minijob: Sie nimmt einen Minijob an und verzichtet auf die Sozialversicherungsfreiheit bei der Rente. Sie zahlt dann aus eigener Tasche Rentenversicherungsbeiträge, erhält dafür aber neben Ansprüchen auf Reha auch ihren Anspruch auf die Zulagen. 2) Du schließt einen Riester-Vertrag ab und zahlst mindestens 60 Euro ein. Dadurch ist sie "abgeleitet förderungsfähig" und muss dann nicht mal einen eigenen Beitrag zahlen (die Riester-Rente mehrt sich dann allein aus den Zulagen). 3) Sie geht wieder sozialversicherungspflichtig arbeiten. Dann bemisst sich ihr Beitrag wieder nach dem Vorjahreseinkommen. Achte darauf, dass ihr immer das Maximum aus einem Riester-Vertrag holt, sonst lohnt sich diese Sparform nicht so gut. Für Euch wünsche ich ein wunderbares Jahr 2008, alles Gute und mir, dass alle meine Infos richtig waren ;-) Mehr Infos unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
AndreasMam 31.12.2007 | 00:07
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Damit ist denke ich meine Frage beantwortet. Da meine Frau mehr als 4% ihres jetzigen Einkommens in die Bonusrente einzahlt (und auch während der Elternzeit weiterzahlen wird), wird also die volle Kinderzulage gezahlt. Nach dem Jahr Elternzeit wird meine Frau wieder in den Job einsteigen und die Rentenbeiträge nahtlos weiter eingezahlen. Demnach wäre die Kinderzulage also völlig unabhängig von meiner privaten Altersvorsorge. Sehe ich das richtig? Und selbst wenn ich auch "riestern" würde, die Kinderzulage wird ja sowieso nur einmal pro Kind gezahlt, entweder an die Mutter oder an den Vater, oder?
Marathonam 04.01.2008 | 23:23
Hallo Andreas, Deine Frau ist in der Erziehungszeit selbst förderberechtigt, d.h. sofern Sie 4% des Vorjahresbruttos (als 2007) auch in der Elternzeit zahlt ist sie zu 100% förderfähig, was auch für die Kinderzulage gilt. Diese 60 Euro-Aussage ist totaler Quatsch. Sofern Deine Frau nicht förderfähig ist (keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nach der Elternzeit), kann ihre Förderung "mittelbar" über Deinen Riestervertrag erfolgen, aber auch hier gilt die 4% Regelung: sofern Du 4% des Vorjahresbruttos entrichtest, erhälst Du 100% Förderung, daran "angehangen" auch 100% für Frau und Kinderzulage. Kleine Zahlungen (z.B. 60 Euro) führen dann zu einer anteiligen Förderung, wobei in diesem Szenario 4% inkl. der Zulagen gezahlt werden müssen. Grüße Marathon
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