Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riester, Kleinstrente da Kapital unter 30.000€

von Riestersparer20.05.2018 | 08:09
1111 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und weiterhin hoffentlich noch sonnige Pfingsten ! Ich habe jahrelang in einen Riestervertrag eingezahlt. Es aber nicht geschafft, die 30.000€ Marke zu überspringen. In absehbarer Zeit gehe ich in Rente. In den Medien habe ich inzwischen öfters gelesen, dass sich Riestervertragspartner um eine monatliche Kleinstrentenzahlung drücken und den eingezahlten Betrag komplett auszahlen. 1. Ist das so vom Gesetzgeber her erlaubt ? 2. Wo kann man das nachlesen ? 3. Hängt das vom jeweiligen Riestervertrag ab, was da geregelt wurde ? 4. Ist so eine Zwangsauszahlung dann wenigstens verwendungsunschädlich und man bekommt auch Zulagen und Zinsen dazu, ohne sie versteuern zu müssen ? 5. Kann ich mich gegen eine Auszahlung wehren, wenn ich eine Rente will ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riestersparer,

nach § 93 Abs. 3 Satz 1 EStG sind Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente keine schädliche Verwendung. Ansonsten verweise auf die Beiträge von "Riester" und "KPJMK"

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Riesteram 20.05.2018 | 08:40
Hier können Sie Ihre Antworten finden. Nur Riesterrente googlen und schon gefunden. https://www.riester-rente.net/foerderung/auszahlung/
KPJMKam 20.05.2018 | 19:15
Hallo. Eine Rentenversicherung wird Dir ein Angebot machen über die Höhe der monatlichen Zahlung. Die Kleinstbetragsrente ist in 2018 bei 30,45€. Darunter kann das komplette Kapital ausgezahlt werden. Wenn es darunter ist legen die Versicherungen es gern zu einer Jahresrate zusammen. Das ist aber eine Sache in Deinen Vertragsbedingungen. Bei der Auszahlung wegen Kleinstbetragsrente sind auch die Zulagen dabei. Der ganze Betrag wird versteuert. Es kann aber jetzt in der Steuer die Fünftelregelung angewendet werden. Hier zu https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-verbesserungen… Wenn Du über 10000 € in der Versicherung hast wird es knapp als Kleinstbetragsrente. Du stehst Dich doch gut bei einer Einmalzahlung als Kleinstbetragsrente. Es gibt keine Abschlussgebühr, keine Verwaltungskosten und die Versicherungsprämie ist bei so späten Abschlüssen durch die hohe Sterbetafel sehr hoch. ich denke mal 40% des Kapitals gehen leicht an die Versicherung.
Riesteraussteigeram 02.07.2019 | 10:29
Für mich stellt sich genau die Komplementärfrage zu der, die dieem Thread ursprünglich zugundeliegt: Darf der Riestersparer gegebenenfalls die Abfindung tatsächlich fordern? Gibt es eine belastbare Gesetzesstelle, in der das steht? Ich finde immer nur die Sprachregelung ".... kann abgefunden werden..." oder im einem mir konkret vorliegendne Vetragstext, die Klausel, dass der Versicherer das Recht hat, die Kleinstbetragsrente abzufinden. Nirgends steht, dass der Versicherte das Recht hat, dies auch zu fordern, sollte der Versicherer es nicht anbieten.
Halloam 02.07.2019 | 14:53
Ich denke da wirst Du wohl nicht finden. Sogar im AltZertG steht auch nur unter §1.4a können vereinbaren. Habe hier aber zwei Verträge Vorsorge Plus wo bei bei einer Kleinbetragsrente die Einmalzahlung als vereinbart gilt. Hast Du wohl einen Vertrag wo diese Klausel nicht geregelt ist und der Anbieter verweigert die Einmalzahlung.
Riesteraussteigeram 02.07.2019 | 21:40
Zitat von Hallo anzeigenausblenden
Nicht ganz. Im Vertrag steht eben, der Versicherer kann... Noch ist es auch nicht soweit, aber dir Fortführung des Vertrags macht m.e. nur noch Sinn, wenn man die Abfindung wegen Klinstrente abzielt.
Hallo.am 02.07.2019 | 22:38
So ein Gesetz wird ja von Finanzleuten der Vesicherungwirtschaft mit Beratervertrag ausgearbeitet und dann im Bundestag beschlossen. Weil es auch so mit--können vereinbaren--im Gesetz steht denke ich es ist gewollt. Alles schön unklar halten dann gilt es nur für den der es auslegen darf.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026