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riester mit 49

von Manfred27.03.2007 | 20:29
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4 Antworten

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Ich bin 49 Jahre. Lohnt da noch eine RiesterRente für mich? Meine Frau macht schon Riester und bei ihr sind auch die Kinder.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Manfred,

Altersvorsorge sollte man so früh wie möglich beginnen. Allerdings ist es auch nie zu spät dafür. Ob sich die Riester-Förderung besonders für Sie lohnt, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Zuerst sollten Sie sich sicher sein was Sie möchten/benötigen. Kommt es bei Ihnen auf eine wirkliche zusätzliche Einnahmequelle im Alter an oder möchten Sie nur die Förderung "mitnehmen"? Ist Ihnen die Förderung in Höhe der Zulage von z.Z. 114 Euro pro Jahr genug oder wollen Sie über den zusätzlichen Sonderausgabenabzugs Steuern sparen? Wie hoch ist der Betrag den Sie langfristig anlegen können/möchten? Wie hoch werden Ihre steuerpflichtigen Einnahmen, nach heutigem Stand, im Alter sein?

Sofern Sie diese Fragen für sich beantwortet haben, können Sie beginnen mögliche Förderwege zu suchen. Riester stellt dabei nur eine Möglichkeit dar, wie Sie gefördert vorsorgen können. Im Rahmen der Riester-Förderung können Sie in diesem Jahr noch bis zu 1575 Euro in geförderte Produkte investieren. Diese 1575 Euro reduzieren dann Ihr Einkommen, wodurch es zu einem Steuervorteil kommen kann. Damit Sie die volle Zulage erhalte ist es notwendig, dass Sie im Jahr mindestens vier Prozent Ihres SV-Pflichtigen Einkommens des Vorjahres anlegen - maximal 1575 Euro. Die Leistungen unterliegen allerdings voll der Steuerpflicht.

Im Rahmen der Rürup-Förderung können in diesem Jahr 64 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Die Beitragshöhe ist dabei auf 20000 Euro begrenzt. Daher könnten sich in diesem Jahr maximal 12800 Euro Einkommensmindernd auswirken. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls auf diese 20000 Euro angerechnet werden. Die Leistungen der Rürup-Rente sind wie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern - nach dem sogenannten Kohortenprinzip.

Daneben haben Sie die Möglichkeit eine "normale" private Rentenversicherung abzuschließen. Dabei erhalten Sie keine Förderung auf die Beiträge - also keine Zulagen und keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Allerdings werden die Leistungen auch nicht voll steuerpflichtig, sondern werden nur mit dem Ertragsanteil. Der Vorteil der privaten Rentenversicherung ist, dass Sie mit Ihrem Geld machen können was Sie wollen. Bei der Riester-Förderung haben Sie Zulagen und Steuerersparnisse zurückzuzahlen, wenn der Vertrag vorzeitig endet oder Sie sich das Kapital in einem Betrag auszahlen lassen wollen. Bei der Rürup-Rente ist eine vorzeitige Auszahlung grundsätzlich überhaupt nicht möglich, ebenso ist das Kapital nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar. Sie sind also sehr eingeschränkt in der Wahl Ihrer Möglichkeiten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen.

3 Antworten

Schiko.am 27.03.2007 | 21:57
Nein . es sei sie wollen un bedingt die 114 zulage für sich nicht verschenken. Oder aber, der sonderausgabenabzug der beiträge bringt aufgrund hohen verdienstens steuererstattung die alle zulagen übersteigen.
Die Peer Steinbrücks & Ulla Schmidts sind immer klamm und warten nur darauf, dass...am 27.03.2007 | 22:59
Mit zunehmender "Reife" sollte man bei Riesterprodukten auf risikoarme bis risikolose Produkte zurückgreifen, das wäre in Ihrem Falle ein Banksparplan. Nehmen Sie aber nur ein Produkt, was in der Verzinsung an die Umlaufrendite gekoppelt ist. Schauen Sie sich mal bei der Mainzer Volksbank um www.mvb.de MVB-RentePlus ! Eigentlich können Sie da gar nichts falsch machen. Aber immer dran denken: Der Pleitestaat verschenkt nichts!!! Das größte Risiko liegt nicht im Produkt , sondern beim Gesetzgeber. Mit dem folgenden Szenario müssen Sie immer rechnen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Es grüßt Sie Amadé
Schiko.am 28.03.2007 | 13:21
Manfred, auch von mir nochmals der hinweis, machen sie sich durch die allgemeine lobpreisung von zulagen und steuer keine großen hoffnungen. Bei relativ hohen zulagen errechnet sich oft kein steuer- gewinn mehr. Will dies an einem beispiel darlegen: Ehepaar, steuerlich gemeinsam veranlagt und 50.000 zu versteuerndes einkommen, dies entspricht ungefähr euro 55.000 jahresbrutto. Für heuer gilt noch 276 zulage für 2 kinder, je 114 für eheleute, somit insgesamt 504 zulagen. Bei 50.000 komme ich auf 8.540 steuer, bei 48.425 auf ungefähr 8052 steuer. Die rechnerische steuererstattung von 488 verschwindet durch 504 gezahlte zulagen. Mit freundlichen Grüßen.
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