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Riester mit 55

von Wolfilein17.09.2009 | 19:23
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und werde in den Genuss der Zusatzversorgung kommen (Bundesangestellter). Reni´tiert sich mit 55 noch eine Rieserversicherung, oder kann ich das fast vergessen, da der Tarif wg. Alters ungünstig sein wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch im Alter von 55 Jahren kann der Abschluss einer Riester-Rente noch sinnvoll sein. Es ist deshalb sinnvoll Angebote einzuholen und dabei insbesondere Kostenaspekte nicht außer Acht zu lassen. Verbraucherschützer tendieren in dieser Altersgruppe regelmäßig in Richtung eines Riester-Banksparplanes.

Dabei sollten Sie sich die Funktionsweise der Riesterrente vor Augen führen:

Die Förderleistungen werden nur unter Einhalten bestimmter Regeln gewährt. Der Staat fördert die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester) durch Zulagen und Steuererleichterungen. Zu diesem Zweck hat er den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommenssteuergesetz eingeführt, der in der Folge das zu versteuernde Einkommen in der Jahressteuererklärung mindert. Die Steuerersparnis kommt allerdings nur dann zum Zuge, wenn die Zulagenförderung geringer ausfällt als die zu gewährende Steuerminderung. In einer sogenannten Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt in jedem Fall eine entsprechende Berechnung vor, die aus dem Steuerbescheid ersichtlich wird.

Zunächst einmal können Sie bei der Auswahl eines Riesterproduktes wählen, ob Sie die betriebliche oder aber die private Schiene nehmen. Bei betrieblichem Riester spricht man auch von der Nettoentgeltumwandlung, weil der Riestervertrag Entgelt, welches bereits um die Steuer- und Sozialabgaben vermindert worden ist, anspart. Zum Ausgleich geben Sie Ihre Aufwendungen später in der Einkommenssteuererklärung an, so dass die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 2.100,00 € jährlich reduziert wird. Betriebliche und private Riesterprodukte werden so gleich behandelt.

In der Auszahlungsphase unterliegen die Riesterrenten immer der Besteuerung. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass auch immer Steuern konkret zu zahlen sein werden. Entscheidend dabei ist die Höhe des im Alter zur Verfügung stehenden Einkommens nach Abzug von Steuerfreibeträgen und anderen steuermindernden Ausgaben.

Unterschiedlich fallen die Ausgaben für die Krankenversicherung ins Gewicht. Derzeit ist von den Betriebsrenten - darunter fällt auch betriebliches Riestern - der komplette Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Für private Riesterverträge entfallen diese Kosten. Betriebliche Anbieter gänzlich außer Acht lassen sollte man trotzdem nicht, weil Sie häufig durch niedrige Verwaltungskosten höhere Leistungen bei Vertragende bieten können. Als Bundesangestellter dürften Sie Ihre Zusatzversorgung von der VBL erhalten. Lassen Sie sich einfach ein Angebot unterbreiten.

Die Deutsche Rentenversicherung hält zum Thema Altersvorsorge eine Reihe von Broschüren vor. Allgemeine Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge können Sie auch im Verlauf eines Beratungsgespräches bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Denken Sie daran, konkrete Empfehlungen darf und kann Ihnen Ihr gesetzlicher Rentenversicherer nicht geben.

Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem der bundesweit angebotenen Kurse "Altersvorsorge macht Schule" an den Volkshochschulen gegen geringe Teilnahmegebühr. Näheres dazu unter www.altersvorsorge-macht-schule.de , Kursfinder aufrufen und die Teilnahme an einen in der Nähe seines Wohnortes angebotenen VHS Kurses buchen. Ganz einfach. Sie können Ihre Fragen direkt an den Referenten / die Referentin richten und erhalten kompetente Antworten. Die Kosten für den Kurs in Höhe von 20,- Euro sind moderat, ein Handbuch im Preis inbegriffen.

12 Antworten

Siggiam 17.09.2009 | 19:27
Sofern Sie einen Vertrag abschließen können, lohnt es sich. Der Auszahlungsbetrag monatlich dürfte sehr niedrig ausfallen. Sie bekommen dann die eingezahlten Beiträge nebst Zulagen ausbezahlt.
Nein Nein Neinam 17.09.2009 | 21:48
Stopp Wolflilein! Blos keine Riester-Rentenversicherung!!! Die ersten 5 - 10 Jahre bezahlst Du nur den Versicherungsvertreter!!! Guck mal in die aktuelle Finanztest rein. Für Dich besser geeignet:Riester-Banksparpläne! Ab der ersten Beitragszahlung im Plus, geringe Kosten, geringe Kündigungskosten etc - allerdings auch geringe Verzinsung.
Amadéam 17.09.2009 | 21:59
Sollten Sie Mitglied in einer Gestzlichen Krankenversicherung sein, bloß nicht über den Betrieb riestern (VBL usw.) Von jedem Rentenbetrag wandern dann künftig rund 20% bei Ihrer Krankenkasse. Ihr Finanzamt freut sich wahrscheinlich auch noch sehr über Sie.
Schiko.am 17.09.2009 | 23:07
Amade ist vermutlich ein Verwandter von Maria L. , der Hasserin der Riester- rente. Bis jetzt ist nicht vorgesehen, dass auch auf Riesterrente bei Auszahlung Krankenversicherungsbeitrag erhoben wird. Schon gar nicht mit 20%, es sei man die Zukunft voraussehen. Will nicht verschweigen , der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung ist der- zeit 14,90% hinzu kommen noch 1,95 Pflegeversicherung, insgesamt 16,85 %, aber nur für Zusatzrenten, dies wäre natürlich auch für Riester, wenn pflichtig. Ob auch Steuer anfällt hängt von der Höhe der gesetzlichen Rente ab, derzeit gilt, es sind, selbst bei voller Steuerpflicht aller Renten 7.834/15.668led.vh.,ab 2010 sogar 8.004/ 16.008 als Existenzminimum steuerfrei, diese Beträge werden immer wieder erhöht, dies sieht man auch daraus, bis Ende 2008 waren dies 7.664 /15.328. Diese Freibeträge erhöhen sich noch um die steuerlich absetzbaren Beträge, für Privatrenten sogar derzeit 16,85 %. Trotzdem halte ich in diesem Alter den Abschluss der Riesterrente nicht empfehlenswert, da ja bekanntlich gerade in den ersten Jahren die Provision viel wegnimmt. Mit freundlichen Grüßen.
Keith Moonam 18.09.2009 | 08:16
Bei geringem Einkommen und bei Wahl einer weitgehend provisionsfreien Anlage (Riester-Banksparvertrag)kann auch im gesetzteren Alter ein Riestervertrag noch sehr lohnend sein, denn der Sparer erhält dann in der Regel sein eingezahltes Kapital plus Zulagen plus Zinsen in einer Summe ausbezahlt, weil sich die monatliche Rente unter dem Grenzbetrag von derzeit ca. 25 EUR belaufen würde. Gerade Kleinverdiener oder geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung können auf diese Weise zu Zulagen kommen, die sie sonst nicht bekommen hätten. Bei einen vollzeitbeschäftigten Angestellten, der anstatt des Sockelbetrages von 60 EUR jährlich stolze 4 % seines Bruttoeinkommens investieren müsste, ist die Sache weit weniger rentabel. Trotzdem sollte man sich auch hier einfach mal ein unverbindliches Angebot für einen Riester-Sparvertrag machen lassen.
Schiko.am 18.09.2009 | 08:46
Der Beitrag von gestern abend 23.07 Uhr stammt natürlich nicht von mir.Um diese Zeit wähnte ich mich schon in den Träumen.
Knut Rassmussenam 18.09.2009 | 08:01
Sehr wohl ist die riestergeförderte betriebliche Altersvorsorge kv-pflichtiges Einkommen. Zudem ist der volle KV-Satz vom Rentner zu tragen!
Schiko.am 18.09.2009 | 10:16
Riester als betriebliche Altersversorgung, da haben Sie recht. Ich meinte ja die Riesterrente als private Zusatzrente. Bei der Betrieblichen könnte ja auch gelten, dass steuerlich die Ertragsan- teilbesteuerung gilt, mit 65 Jahren Rentenbeginn sogar nur 18%. Mir ist auch bekannt, Betriebsrenten können durchaus steuerlich auch wie Pensionen behandelt werden, während ja sonst bei Riester die Vollversteuerung gilt. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.,am 18.09.2009 | 10:18
Falsch Herr 8:46 Berichter- statter. Schon aus dem Inhalt um 23:07 geht hervor, der Beitrag ist von mir, das Wort"wähnte" ich mich schon in den Träumen gehört nicht zu meinem Wortschatz. MfG.
Schiko.Originalam 18.09.2009 | 10:27
Selbstverständlich stammt der Beitrag um 10.18 Uhr nicht von mir. Die mich kennen, wissen das ich nicht MFG. nutze, sondern das Ausschreiben bevorzugt. Mit freundlichen Grüßen.
rentnerinam 18.09.2009 | 15:31
Aber auch die Abschluss- und Verwaltungskosten vergleichen - da Sie im öD sind, gibts sicher auch Angebote Ihrer Zusatzversorgung.
Franckam 20.09.2009 | 21:17
Sehr geehrter Herr Wolfilein, ein Riestervertrag lohnt sich auch in Ihren Alter. Allerdings müssen Sie auf einiges achten. 1. Der Vertrag sollten Sie privat abschliessen und nicht über den Betrieb (wegen der SV-Pflicht im Rentenalter). 2. Von den vier Arten von Riesterverträgen scheiden die Fondsvarianten aus (also Riester-Fondssparplan und Riester-Fondsrentenversicherung). 3. Wählen Sie nur Riester-Produkte ohne Provisiontarife, also fordern Sie Honorartarife. Dann erhalten Sie bereits im ersten Jahr ca. 90-95 % der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswerte. Gruß Frank J. Kontz
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