Ich denke in diesem Zusammenhang ist es nicht unerheblich, dass nach den Medienberichten die Zulagenstelle aufgrund der erst seit kurzem gegebenen technischen Möglichkeiten zunächst nur die Jahre 2005-2007 geprüft hat.
Sprich die Prüfung für 2008 und 2009 wird noch vorgenommen werden.
Vermutlich ist es am Besten, sich an den Anbieter zu wenden, der ja auch für Änderungen in dem Zulageantrag
Zumindest die Anbieter für die in unserer Familie abgeschlossenen Verträge informieren jährlich und bitten um Überprüfung der Daten in den Dauerzulageanträgen....
Auszug aus einem Artikel der Financial Times Deutschland:
http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:altersvorsorge-mit-staatszus…
"Allerdings dürfte in den kommenden Wochen eine Fülle tränenrühriger Beispiele als Licht kommen, wenn die Zulagenstelle jene zu Unrecht gewährten Zulagen der Jahre 2005 bis 2007 zurückbucht. Das wirft eine Reihe Fragen auf. Was ist mit den Gebühren, die seit 2005 von den Anbietern darauf erhoben wurden? Erwirtschaftete Gewinne darf ein Anleger offenbar behalten, aber was ist mit Verlusten? Und was mit Verträgen, in denen nichts außer den Zulagen eingezahlt wurde? Und überhaupt: Muss ein Anleger und mithin auch der Steuerzahler nicht davon ausgehen können, dass eine für die Gewährung von Zulagen zuständige Behörde die Auszahlungen auch hinlänglich prüft, statt sie erst einmal zu gewähren und nach sechs Jahren die Fälle ex post aufzurollen? "