Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riester mittelbar/unmittelbar?

von Jürgen28.09.2009 | 20:41
3195 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe ein Problem mit der Zuordnung mittelbar/unmittelbar. Hier kurz die Fakten: 1. Ich habe in 2006 / 2007 als selbstständiger rentenversicherungspflichtige Einnahmen in Höhe X erzielt. 2. Ich bin seit August 2007 nicht mehr Rentenversicherungspflichtig, weil ich eine Angestellte mit > 400€ / Monat beschäftige. 3. Ich zahle seit August 2007 den freiwillige Mindestbeitrag von 79,60 € in die Rentenversicherung ein. 4. Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert. 5. Meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag. Meine Frau ist unmittelbar zulageberechtigt. Fragen: 1. Bin ich für die Riester-Zulagen 2007 / 2008 / 2009 unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt? 2. Wie hoch sind meine Mindestbeiträge 2007-2009 um die volle Zulage zu erhalten und wovon berechnen sich diese? 3. Ist der Betrag X die von der Rentenversicherung bescheinigte Beitragsbemessungsgrundlage? Vielen Dank für Ihre Antworten.

6 Antworten

Schiko.am 28.09.2009 | 22:02
Grundsätzlich gilt doch der unmittelbar Bezugsberechtigte ist Derjenige, der die Voraussetzung , in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer ist. Schließt der pflichtversicherte Selbstständige auch einen Vertrag ab ist er der unmittelbar Bezugsberechtigte, zahlt keinen Beitrag und erhält 154 Grundzulage. Ich meine, der freiwillige Mindestbeitrag zur Rentenversicherung von 79,60 ist dabei bedeutungslos. Die Ehefrau- angenommen berufstätig- zahlt 4% aus dem Vorjahresbrutto. Die Rentenversicherung braucht hierzu nichts zu bestätigen. Nur zur Klarstellung. dies ist doch keine verbindliche Auskunft, sondern eine Meinungsäußerung eines Users. Ob richtig oder falsch, dies ist doch nicht zu benoten. Mit freundlichen Grüßen.
B´sonam 29.09.2009 | 08:13
Hallo Jürgen, 1.)Nach meinem Verständnis sind sie 2007 unmittelbar und ab 2008 mittelbar zulagenberechtigt. 2.)Der Eigenbeitrag für 2007 errechnet sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 2006 (3% - Zulagen). Für die Jahre der mittelbaren Förderberechtigung (2008 und 2009) müßen sie keine eigenen Beiträge in Ihren Vertrag einzahlen. 3.) Für das Jahr 2007 : Ja Die freiwilligen Bieträge in die RV lösen keine unmittelbare Förderberechtigung aus.
Jürgenam 29.09.2009 | 19:57
Hallo, danke erstmal für Eure Antworten. Leider ist ein "vielleicht" oder "ich meine" bei sowas wenig hilfreich, da es hier um Kohle geht und nur eindeutige Aussagen Sinn machen. Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich in 2008 Krankengeld bezogen habe, was die Sache nochmal verkomplizieren könnte: ---- Auszug aus Fragen und Antworten zur Riester-Rente von CosmosDirekt: .... Wer gehört zum unmittelkbar geförderten Personenkreis? ... alle Personen, die im Jahr 2008 - zumindest teilweise - einer der unten genannten Personengruppen angehört haben: .... Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld..... ---- Ich wurde dadurch aber trotzdem nicht versicherungspflichtig. @ B'son: Ich war auch der Meinung, ab 2008 wäre ich mittelbar versichert. Die Peoples von CosmosDirekt meinten aber, sie hätten nach Antragstellung für die Zulagen 2008 von der DRV eine Mitteilung bekommen, dass ich unmittelbar Zulageberechtigt wäre, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ich für den Erhalt der Zulagen Kohle ansparen müsste. Da stellt sich dann wieder die Frage, von welchem Betrag die 4% zu Zahlen wären. Etwa vom erhaltenen Krankengeld??? Alles in allem finde ich die ganzen Riester-Regelungen ziemlich ätzend undurchsichtig und am meisten profitieren m.E. die Anbieter der Verträge davon, wenn man sich mal die Höhe der Gebühren etc. ansieht... Ich hoffe, es antwortet nochmal ein Experte!?!? Gruß, Jürgen
Jürgenam 29.09.2009 | 20:20
Hallo Schiko, also grundsätzlich muss man bei unmittelbarer Zulageberechtigung einen sogenannten Sockelbeitrag als Mindesteinzahlung von 60,-€ einzahlen, sonst war's das mit der Zulage, auch wenn man nur einen Euro Rentenversicherungspflichtig im Jahr verdient hat. Soviel zum Thema gar nix einzahlen. Das weiß ich leider aus Erfahrung. Nur bei "mittelbarer Zulageberechtigung" gilt das mit dem Ehepartner und nix einzahlen. Deshalb ja die Fragen zur Klarstellung! Wenn beide was RV-Pflichtiges verdienen, sind auch beide "unmittelbar Zulageberechtigt" und müssen eine Eigenleistung bringen! "Mittelbar" gibt es nur, wenn einer kein RV-Pflichtiges Einkommen hat und beide einen eigenen Vertrag, so wie bei uns. Nur wenn ich doch als "unmittelbar" durch die Zulagenstelle (DRV) eingestuft werde, warum auch immer, und zahle nichts oder zuwenig ein, dann iss Essig mit Zulage (154 €), weil ich halt keinen Eigenanteil eingezahlt habe. Soweit alle Klarheiten beseitigt ???? Ich habe aber bei der DRV per Mail zur Sicherheit mal direkt angefragt, wie das in meinem Fall ist. Vielleicht kann mir aber auch mal jemand einen Link oder so schicken, wo man den ganzen Kram mal genau nachlesen kann. Danke schonmal im voraus, und bitte in diesem Fall keine weiteren "ich glaube aber...", oder so, dafür gehen wir in die Kirche und nicht ins Forum. Gruß, Jürgen
B´sonam 30.09.2009 | 08:23
Hallo Jürgen, 0800 10 0048040 Das ist die (kostenlose !) Nummer der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Die sollten Ihnen weiterhelfen können. Viel Glück :-)
Jürgenam 30.09.2009 | 18:02
Hallo B' Son, danke für die Info. Aber auch da wird gespart! :-( Es läuft 'ne Ansage mit der neuen Nummer: 0338121222324 Mo.-Do. 8-17 Uhr und Fr. 8-15 Uhr. Zum Glück habe ich 'ne Telefon-Flat :-) Gruß, Jürgen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026