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Riester Pensionskasse Beitragspflicht KV/PV

von Frank18.08.2009 | 17:42
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9 Antworten

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Mein Arbeitgeber finanziert eine betriebliche Altersvorsorge zugunsten einer Pensionskasse. Hierbei werden die Freibeträge nach §3(63) EStG teilweise ausgeschöpft. Darüber hinaus wird von der Pensionskasse die Möglichkeit angeboten zusätzlich zu "Eicheln" bzw. zu "Riestern" um eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Im Falle des Rentenbezuges ist mir klar, dass beim "Eicheln" Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Wie verhält sich dieses beim "Riestern"? Aus einigen Forum-Beiträgen konnte ich entnehmen, dass Beitragspflicht bestehen könnte. Die Sparform "Riester" wird bereits aus verbeitragtem Entgelt, also aus dem sogenannten Nettoentgelt entrichtet. Eine Verbeitragung im Rentenbezug würde somit aus meiner Sicht eine doppelte Verbeitragung darstellen. Kann dieses richtig sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Riesterprodukte sind in der Auszahlungsphase voll zu versteuern und kk-pflichtig.

8 Antworten

Schiko.am 18.08.2009 | 22:00
Im Gegensatz zur Steuerpflicht ist für die Riesterrente kein Kranken/Pflegeversicherungs- beitrag vorgesehen, Dies wurde ja von unserer Ver- treterin der Finanzagentur in Abrede gestellt. Ob dies, oder die Aktenkurse das untertauchen der Dame verursacht haben sei dahin- gestellt. MfG.
Manfredam 19.08.2009 | 11:32
Vielleicht zum besseren verständnis. Wer überweist die Beiträge zur Pensionskasse? Der Arbeitgeber. Also ist es später auch eine Betriebsrente. Betriebsrenten unterliegen dann voll der Steuer und der Krankenversicherung sofern man in der Gesetzlichen Krankenverswicherung ist. Wenn Riestern dann privat ohne Arbeitgeber.
Frankam 19.08.2009 | 12:09
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. War zu befürchten, das darauf auch Beiträge zu zahlen sind. Man bekommt ja nichts mehr geschenkt. An Schiko. Wenn sie die Antwort nicht wissen,warum schrieben sie dann. Wollen sie die User auf den Arm nehmen?? Hilfe ist etwas anderes.
Antonam 19.08.2009 | 12:18
Ob diese Beitragspflicht rechtlich einwandfrei ist, kann natürlich logischwerweise nicht in diesem Forum geklärt werden. Dies ist eine rechtliche Frage, mit der sich nicht die Experten der RV eroieren. Wenden sie sich hierzu an den Petitionsausschuss des detuschen Bundestages.
Frankam 19.08.2009 | 12:03
Ist die unterschiedliche Bewertung in Bezug auf die Beitragspflicht in der KV/PV bei privater zusätzlicher Altersvorsorge über den Arbeitgeber oder privater zusätzlicher Altersvorsorge über eine Anlageinstitut rechtlich einwandfrei und überhaupt durchsetzbar?
Franckam 21.08.2009 | 21:50
Sehr geehrter Frank, wenn Sie in der gesetzl. KV sind, so sind die Riester-Auszahlungen im Rentenalter der KV-Pflicht zu unterwerfen und abzuführen. Wenn Sie riestern möchten, so ist es immer günstiger das privat zu machen. Denn privates riestern unterliegt nicht der KV-pflicht bei der Auszahlung. Gruß Frank J. Kontz
Kurtam 22.08.2009 | 15:49
Hallo Franck, sie haben zwar recht mit ihrer Aussage, aber nur teilweise. Wenn Sie in der geetzlichen freiwillig versichert sind, dann müssen sie auch private Riester Beiträge zahlen.
Frankam 23.08.2009 | 12:16
Also, wenn man die Beiträge hier richtig interpretiert, kann man nur zu folgender Meinung kommen: Entweder man zahlt Verwaltungskosten, Provisionen etc. bei einem Anlageinstitut oder man zahlt Sozialversicherungsbeiträge. Beide Varianten zehren die staatliche Zulage auf. Der Verlierer ist demnach nur der "KLEINE MANN". Also warum überhaupt "Riestern"? Als Bürger kann man sich nicht vorstellen, dass dieses der Wille der Politik ist oder war. Aber vielleicht muss erst ein Bürger unserer Republik sich an den EUGH wenden.
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