Hallo Herr Ruf,
bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags zur Riesterrente wird immer auf das Einkommen aus dem Vorjahr abgestellt, bei Landwirten auf den Gewinn des vorletzten Jahres. Da ihre Frau vermutlich erst seit diesem Jahr wegen der Kindererzeihungszeiten von der Pflichtversicherung für Landwirte befreit ist, sind für das Jahr 2009 die 40 000,-EUR Gewinn vom Jahr 2007 als Berechnungsgrundlage anzusetzen und ab 2010 ist der Sockelbeitrag von 60,- EUR im Jahr dann zu zahlen.
Sollt die Frau im Jahr 2008 nicht versicherungspflichtig bei der LAK gewesen sein, so wäre kein Vorjahreseinkommen vorhanden und es würde der Sockelbeitrag genügen.