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Experten-Antwort

Riester Rente

von Kanimi14.11.2019 | 14:08
117 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehezeit war vom 01.01.1997 bis 30.04.2015. In 2001 haben wir einen notariellen Trennungsvertrag geschlossen, indem wir eine Gütertrennung vereinbarrt haben. Ich hatte bis dahin nur meine Betriebliche Rente. 2003 habe ich dann eine Riester-Rente abgeschlossen, und war der Meinung, dass diese im Falle einer Scheidung mir alleine gehört und nicht geteilt wird. Als ich bei der Scheidung für den Versorgungsausgleich meine momentanen Renten eintragen musste, habe ich selbstverständlich diese mit einggetragen. Sie ist daruafhin geteilt worden. Ist das so rechtens? Sie ist nach einer Gütertrennung aber in der Ehe geschlossen worden. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kanimi,

welche Anrechte beim Versorgungsausgleich auszugleichen sind, ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. Über konkret auszugleichende Anrechte - auch aus der privaten Altersversorgung - entscheidet dann ja das Familiengericht. Insofern müssten Sie sich mit Ihrer Frage dorthin wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Grobiam 14.11.2019 | 14:35
Gütertrennung ersetzt nur den Zugewinnausgleich. Möchte man hingegen keinen Versorgungsausgleich, muss auch dieses explizit vereinbart werden. Beim Versorgungsausgleich wird alles geteilt, was Rentenzahlung erwirtschaftet. Dazu zählt auch die Riester-Rente.
Hier falscham 14.11.2019 | 14:31
Das ist ein Forum für die gesetzliche Rente, nicht für private Scheidungsvereinbarungen.
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