Hallo Margareta,
dies kommt auf die Art des Vertrages, dessen Ausgestaltung und ggf. auch auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an. Also schauen Sie doch zuerst mal in den Vertrag und fragen Sie evtl. auch den Vertragspartner.
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Hallo Margareta,
dies kommt auf die Art des Vertrages, dessen Ausgestaltung und ggf. auch auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an. Also schauen Sie doch zuerst mal in den Vertrag und fragen Sie evtl. auch den Vertragspartner.
Hallo Margareta,
im Falle eines Riester-Vertrages können die eingezahlten Beiträge vererbt werden. Zulagen und evtl. Steuerersparnisse fallen nicht dem Unternehmen zugute, sondern werden an den Staat zurückgezahlt.
Bei Ehegatten gilt die Regelung, dass die Beiträge und Zulagen auf einen förderfähigen Vertrag übertragen werden können. Dabei muss der überlebende Ehegatte selbst nicht die Voraussetzungen der Riesterförderung erfüllen. Es reicht aus, wenn der Vertrag nur für die Übertragung abgeschlossen wird.
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