Guten Morgen Riester - Rente,
Im Prinzip kann man problemlos die Riester-Rente kündigen. Dies lohnt sich allerdings in den seltensten Fällen und sollte daher genau überdacht werden. Alternativ zu einer Kündigung der Riester-Rente kann man den Vertrag auch ruhen lassen.
Wer seine Riester-Rente kündigt, sollte wissen, dass im Zuge dessen auch alle erhaltenden Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Denn eine Kündigung der Riester-Rente gilt als sogenannte „schädliche Verwendung“. Da die Riester-Rente bei Kündigung nicht wie vorgesehen für die Altersvorsorge verwendet wird, erlöschen auch rückwirkend die Ansprüche auf die staatliche Förderung. Die Zinserträge, die sich durch die Riester-Zulagen ergeben haben, sind ebenfalls davon betroffen.
Zudem werden die anfallenden Kosten oftmals zu Vertragsbeginn mit den jeweiligen Einzahlungen abgegolten. Wird der Vertrag gekündigt, erhält man von der Versicherung so unter Umständen einen Rückkaufswert ausgezahlt, der geringer als die bisher eingezahlten Beiträge ist.
Wenn man sich für einen Wechsel des Riester-Anbieters entscheidet, können sowohl Wechsel-Kosten beim alten Anbieter anfallen als auch Abschlusskosten beim neuen Vertrag.