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Riester-Rente ausgek(l)ammert

von Bauhaus30.03.2008 | 23:15
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich bin abhängig Angestellte Teilzeit-Architektin und zahle in die Versorgungskasse der Architekten ein. Ich würde gerne riestern, darf aber nicht, weil ich in der Kammer bin. Jetzt habe ich die Chance, bei einem Freund einen Minijob anzunehmen (2 Monate, 400 Euro). Gerne würde ich diesen aufstocken, damit ich riestern kann. Geht das? Darf ich mit einem aufgestockten Zusatz-Minijob riestern? Und wenn ja: Erhält mein Mann dann auch die (abgeleitete) Förderung (Architekt, abhängig beschäftigt und ebenfalls in der Kammer)? Dank euch! Nur um Neid-Diskussionen nach dem Motto "ihr Architekten habt´s ja" zu vermeiden: Nein, wir fahren kein Porsche und sind absolut keine Besserverdiener.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, wenn Sie einen Minijob aufnehmen und Aufstockungsbeiträge an die DRV zahlen, gehören Sie zum zulagenberechtigten Personenkreis und erhalten für sich die Zulage von 154 EUR (und ggf. für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, weitere 185 EUR), wenn Sie den Mindestbeitrag von 60 EUR entrichten. Falls Ihr Mann einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, kann er ohne eigene Beitragsleistung über Sie die Zulage von 154 EUR erhalten.

6 Antworten

Wolfgang Amadeusam 31.03.2008 | 00:18
Es funktioniert. Wenn Du aufgrund des Minijobs Aufstockungsbeiträge zahlst, hast Du damit Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung und darf riestern. Wenn Du dann riestert, darf auch Dein Mann riestern, denn er hat dann einen sogenannten abgeleiteten Anspruch.
Wolfgang Amadeusam 31.03.2008 | 19:45
Die Expertin konzentriete sich ausschließlich auf die Zulagen. Da Ihr als Architekten vermutlich nicht gerade wenig verdient, dürfte jedoch der Steuervorteil wesentlich interessanter sein. Wenn nur einer berechtigt ist, der andere lediglich einen abgeleiteten Anspruch hat, könnt Ihr insgesamt einschließlich Zulagen maximal 2100 Euro als Sonderausgaben (sogenannte Altersvorsorgebeiträge) von der Steuer absetzen, wobei allerdings beim sich ergebenden Steuervorteil die Zulagen verrechnet werden. Rechnet Euch das doch einmal aus oder laßt es Euch von einem Steuerberater oder vom Finanzamt ausrechnen. Wären beide berechtigt sind, könnte sogar jeder 2100 Euro absetzen. Insgesamt könnten dann sogar 4200 Euro abgesetzt werden. Hat Euer Bekannter eventuell auch noch einen Minijob für Deinen Ehemann?
babsam 01.04.2008 | 17:24
Soweit ich weiß, muss ein Minijobber, der im berufsständischen Versorgungswerk versichert ist auch die aufgestockten Beiträge aus dem Minijob ans berufsständische Versorgungswerk abführen, zumindestens dann, wenn es sich um eine berufsnahe Tätigkeit handelt oder das Arbeitsverhältnis nur zeitlich befristet für ein Jahr geplant ist. Siehe auch unter www.minijob-zentrale.de. Unter welchen Voraussetzungen könnte man die aufgestockten Beiträge an die DRV zahlen?
Bauhausam 01.04.2008 | 21:44
Danke liebe Expertin und alle anderen, ich freue mich, dass ich über diesen Umweg riestern kann. Jetzt ist beim Gespräch mit der Bank die Frage aufgetaucht, wie hoch der Betrag sein muss, um die Riester-Zulagen in voller Höhe zu erhalten: a) mein Architekten-Teilzeit Gehalt (rund 18.000 pa), b) mein Minijob-Gehalt pro Jahr (voraussichtlich 2 Monate =800 Euro) oder c) beide Gehälter zusammen (18.800)? Ich danke Euch wieder für sachdienliche Hinweise... Gruß PS: Wolfgang, danke für den Hinweis, aber ich will gerade so viel sparen, wie ich für die Zulagen benötige ...
Wolfgang Amadeusam 01.04.2008 | 21:48
Sehr guter Hinweis, babs. Man muss also unbedingt abklären, ob der Minijob der berufsständischen Versorgung (z.B. wenn das Ehepaar Bauhaus als Architekten minijobt) oder der Minijobzentrale zu zuordnen ist. Nur im letzteren Falle klappts mit der Riesterrente.
Wolfgang Amadeusam 01.04.2008 | 21:53
Nur das Minijobgehalt ist maßgebend, daraus ergibt sich, um die Zulage zu erhalten müßtest Du nur den Sockelbetrag (60 Euro im Jahr) selber in den Riestervertrag einzahlen.
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