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Riester Rente + Auswanderung

von Corina10.02.2009 | 08:13
941 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu der Riester Rente und hoffe, dass Sie mir hierzu weiterhelfen können. Mein Bankberater sagte mir, dass es momentan geplant ist, die Riester Rente auch für Menschen weiterhin zu fördern, die eventuell in einigen Jahren ins Ausland auswandern werden. Zur Zeit müsste man entweder wieder als Rentner in Deutschland leben also wieder einwandern oder die Forderungen, deren Zinsen und den Steuervorteil zurück zahlen. Da man jetzt schlecht abschätzen kann, ob man einmal auswandern wird oder von der Firma aus dauerhaft in ein anderes Land versetzt wird, geht man hier ein gewaltiges Risiko ein. Können Sie mir sagen, ob dieses Gesetz - die bereits gesammelten Ansprüche mitzunehmen - tatsächlich geplant ist und bis wann man mit einer Umsetzung rechnen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Corina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen des vorherigen Beitrages können wir uns anschließen.

1 Antworten

...am 10.02.2009 | 08:30
Derzeitiger Rechtsstand: Sofern Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie die direkten Förderungen (Zulagen) und die Steuereinsparungen während der Ansparphase zurückzahlen. Hintergrund ist, dass der Staat vermeiden möchte jemanden während der Ansparphase zu fördern, ohne dass die Steuern in der Auszahlungphase wieder in den Topf zurückfliessen (wenn man im Ausland steuerpflichtig ist). ACHTUNG: Die aus den Zulagen erwirtschafteten Zinsen müssen NICHT zurückgezahlt werden! Derzeit laufen Überlegungen, dies zumindest für das EU-Ausland zu ändern. Wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland gesandt werden, bleiben Sie ja meist in Dtl. sozialversicherungspflicht und auch uneingeschränkt steuerpflichtig - dann steht das der Riesterförderung nicht entgegen.
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