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Experten-Antwort

Riester Rente bei Hartz 4

von Thomas Müller16.02.2012 | 11:24
1524 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin Hartz4, Single und erhalte einen Regelsatz von 364,00 in 2010. Weiteres EINKOMMEN habe ich nicht, au�er die Kosten/Einnahmen f�r Unterkunft und Heizung. Was mu� ich als Einkommen meiner Versicherung melden. Das Jobcenter hat an die Rentenversicherung 2460,00 Euro gemeldet (f�r 2010). Mu� diese Summe / Einkommen von 2460,00 gemeldet werden oder 364,00 Regelsatz x 12 Monate = 4368,00 Euro ???? Ab 2011 wird kein Einkommen vom Jobcenter an die Rentenversicherung mehr gemeldet. Was muß ich an Einkommen melden ??? Besten Dank f�r Eure Hilfestellung Thomas Müller

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2012 | 12:57

Hallo Thomas Müller,

Grundlage für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrages für die Riesterversicherung ist der tatsächlich als Arbeitslosengeld II ausgezahlte Betrag (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich Kosten für Unterkunft und Heizung, § 19 SGB II, § 86Abs. 2 EStG).

2 Antworten

seitzam 20.02.2012 | 09:32
D.h., bei z.B. 4.400 Euro Hartz IV in 2010 (zum Leben und Miete) wären dies 176 Euro (4% von 4.400 Euro) abzgl. der Zulagen i.H.v. 154 Euro gleich 22 Euro p.a., mindestens die 60 Euro Mindestbeitrag p.a., also 5 Euro pro Monat Eigenbeitrag.
Wolfgang Aam 25.02.2012 | 10:26
Hallo Thomas. Laß um Gottes Willen in Deinem Fall die Finger von der Riester Rente. Mit Deiner Rente liegst Du eh unter der sozialen Grenze. Das heißt: Bekomst Du Später mal 20 Euro Riesterrente im Monat, wird Dir das von Deiner Rente oder dem Zuschlag vom Sozialamt wieder abgezogen. Vorsicht: alles Abzocke
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