Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riester Rente Ehepaar

von Jana26.02.2007 | 17:27
1854 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! wir habe vor 4 Jahren einen Riester_Renten Vertrag abgeschlossen. Beim Durchsehen der Unterlagen ist mir aufgefallen, das mein Mann nicht die volle Grundzulage erhalten hat, weil er den Mindestbeitrag nicht eingezahlt hat. Erstmal die Fakten: Jahresverdienst meines Mannes ca. 35000 Euro. Ich habe einen 400 Euro Job Sozialversicherungsfrei (also auch ohne Rentenversicherungsbeiträge). - mein Mann zahlte z.B. im Jahr 2005 283,92 Euro ein (mtl. 23,66Euro) - ich bezahlte 60 Euro ein Mein Mann hat eine Zulage von 34,25 € erhalten. Meine Zulage beträgt 70 € Grundzulage und 184 € Kinderzulage für 2 Kinder. Lohnt sich für meinen Mann überhaupt einen Vertrag zu haben, weil er mehr Gebühren dafür zahlt, als er Zulagen bekommt? Wäre es nicht sinnvoller, wenn ich freiwillig meine Rentenversicherung von 4,9% von 400€ (19,60€) bezahle und somit selber unmittelbar zulageberechtigt wäre? Dann steht als Ergebnis Ihres Förderrechners Riester-Rente das, wenn ich 260 € einzahle meine Förderquote bei 100 % liegt. Da ich so genau Bescheid weiß, könnten Sie mir bitte einen Tipp geben ob unsere Verträge sinnvoll abgeschlossen sind. Vielen Vielen Dank erstmal (ich hoffe ich hahe mich verständlich ausgedrückt) Jana

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die volle Zulage wird nur dann gewährt, wenn sichder Zulagenberechtigte mit einem Eigenbeitrag beteiligt.

Dieser beträgt einen gewissen Prozentsatz des Vorjahreseinkommens ( 2004/2005: 2%, 2006/2007: 3%, ab 2008: 4%).

Von diesem Beitrag kann man die Förderung abziehen und erhält so den zu zahlenden Mindesteigenbeitrag. Wenn der Ehegatte einen sog. "Huckepack"-Vertrag besitzt, d.h. in eigener Person nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt (z.B. nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist), kann man zusätzlich noch die Grundzulage des Ehegatten und ggf. weitere Kinderzulagen abziehen.

Hier in diesem Fall:

Beitragsjahr 2006

Vorjahreseinkommen 2005 ca. 35.000 EUR

Beitrag (3 % von 35.000): ca. 1050 EUR

abzügl. 2 Grundzulagen (2006) : 2 x 114 EUR = 228 EUR

abzügl. 2 Kinderzulagen (2006): 2 x 138 EUR = 276 EUR

Mindesteigenbeitrag somit: 1050 - 228 - 276 = 546 EUR

Es ist dabei unerheblich, ob der nicht direkt zulagenberechtigte Ehegatte einen Beitrag leistet oder nicht.

Falls der Mindesteigenbeitrag unterschritten wird, wird auch die Zulage entsprechend gekürzt.

z.B. zahlt man nur 75% des Mindesteigenbeitrages, so erhält man auch nur 75% der Förderung.

Hat man über den Anbieter der Riesterrente einen Dauerzulagenantrag gestellt, ist es wichtig, diesem rechtzeitig (d.h. spätstens bis Ende des Beitragsjahres) das Vorjahresentgelt zu melden, da ansonsten der bisher eingezogene Beitrag beibehalten wird.

Grundsätzlich ist eine Risterrente alleine schon durch die gewährten staatlichen Zulagen attraktiv. Wenn man seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Anbieter nachkommt wird sowohl der Beitrag, als auch die Zulage rechtzeitig angepasst.

Im Übrigen ist auf den Beitrag von Bernhard hinzuweisen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie Ihren Minijob aufstocken, werden Sie selbst unmittelbar zulagenberechtigt und müssen dann zumindest den Sockelbetrag von 60 EUR zahlen um die volle Förderung zu erhalten.

Ein Ruhen, bzw. Stornieren des Vertrages des Ehegatten sollte unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet werden:

- wenn Sie den Vertrag des Ehemannes nunmehr förerungskonform besparen, wie sieht dann die Ablaufleistung aus?

- haben Sie die Möglichkeit die beim Ruhen, bzw. nach der Stornierung eingesparten Beträge andernorts rentabler

anzulegen ?

(hier ist besonders auf die Rentabilität durch die gezahlten Zulagen zu achten)

- bei einer Stornierung des Vertrages ist auch besonders darauf zu achten, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss

Eine Riesterrente ist aufgrund der staatlichen Förderung rentabler als eine private nicht geförderte Anlage mit gleichem Zinssatz, da man selbst keine so hohen Eigenmittel aufwenden muss (siehe vorangegangenen Beitrag).

Es ist daher grundsätzlich von einer Stornierung abzuraten. Ein Ruhen käme in Betracht, es ist jedoch anzuraten hierzu vorher eine persönliche Beratung mit dem Anbieter zu suchen.

Dann wäre für Ihren eigenen Vertrag jedoch erforderlich, dass Sie zumindest den Minijob aufstocken und somit selbst zum unmittelbar zulagenberechtigten Personenkreis gehören (Sockelbetrag dann erforderlich). Ansonsten würde es dazu führen, dass Sie ebenfalls den Anspruch auf Förderung verlieren.

Wie bereits ausgeführt, ist es bei den sog. "Huckepack"-Verträgen nicht erforderlich, dass der Huckepack-Vertrag aus eigenen Mitteln bespart wird, er kann auch als reiner Zulagenvertrag geführt werden.

Ab 2008 bleibt es bei einer erforderlichen Sparleistung von 4% des Bruttovorjahreseinkommens um die volle Förderung zu erhalten.

Es kommt bei Riesterrenten ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Betracht. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird diese Prüfung von Amts wegen durch die Finanzämter vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige den zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit der Anlage AV beantragt und die vom Riesterrentenanbieter automatisch übersandte Bescheinigung beigefügt hat.

2 Antworten

Bernhardam 26.02.2007 | 18:53
Sie liegen völlig richtig mit der Annahme, dass bei Riester-Verträgen die Kosten ein sehr wichtiges Kriterium für die Rendite sind, denn gerade in diesem Bereich sind die Kosten im Vergleich zu anderen kapitalbildenden Versicherungen oder Kapitalanlagen sehr hoch. Aus der Tatsache, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem Mann die vollen (nicht nur anteiligen wie er) Zulagen bekommen haben, und überhaupt einen Sockelbetrag (anstatt nichts) einzahlen mussten, schließe ich, dass Sie direkt förderberechtigt sind, und zwar wahrscheinlich aufgrund der Kindererziehungszeiten für Ihre beiden Kinder. Wann (Monat/Jahr) wurden die Kinder geboren? Erst nach Ablauf der Kindererziehungszeit sind Sie nicht mehr automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, und dann wäre es in der Tat möglich, durch Aufstocken der Beiträge aus dem Minijob wieder eine direkte Förderberechtigung zu erhalten. Die Förderquote bei Ihrem Mann ist dann wirklich nicht mehr aufregend, da die Zulage bei einem so hohen Einkommen im Promillebereich liegt und sich aufgrund der familiären Situation auch keine hohe Steuerersparnis ergibt.
Janaam 27.02.2007 | 10:52
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!!! Ich bin schon lange raus aus der Kindererziehungszeit. Meine Kinder sind Juli 1995 und Okt.1997 geboren. Was würden Sie uns jetzt konkret raten , die höchstmögliche lohnende Förderung zu bekommen? -Meinen Rentenversicherung aufstocken (d.h. 19,60 € von meinem minijob aufstocken für die Rentenversicherung) -den Vertrag meines Mannes kündigen oder Ruhen lassen? Hat das Auswirkungen auf meine Förderung? Oder bekomme ich trotzdem die volle Kinderzulage und meine Grundzulage? Beträgt eigendlich der Beirag ab 2008 dann immer 4% vom Bruttoeinkommen? Bringt es eigendlich einen Steuervorteil wenn ich die Riester Verträge bei der Steuererklärung angebe? Oder bin ich dazu verpflichtet? Vielen vielen dank nochmal Jana
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026